Bearbeiten von „StuRa:Geschäftsordnung/Dokument“
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(1)1Anfragen an die Organe der Studentenschaft sind | |||
von diesen binnen 14 Tagen zu beantworten. 2Dies hat | |||
auf Wunsch schriftlich zu erfolgen. 3Ist eine fristgerechte | |||
Beantwortung nicht möglich, so ist die der Anfragenden | |||
eine Begründung über den Grund der Verz | |||
ögerung abzugeben. | |||
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