StuRa:Geschäftsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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=== § Sitzungen ===
=== § Sitzungen ===
# Organe tagen mindestens viermal im Semester.
# Organe tagen mindestens viermal im Semester.
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit (((nach dem Studienjahresablaufplanes der HTW Dresden))) regelmäßig ordentlich.
# Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich.
# Eine außerordentliche Sitzung eines Organes wird einberufen
# Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen
## durch Beschluss des Organes
## durch Beschluss des Organes
## auf Verlangen
## auf Verlangen von Fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Organes
### von fünfundzwanzig von Hundert der Mitglieder des Organes
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.
### der Sitzungsleitung oder
# <sup>1</sup>Organe tagen öffentlich. <sup>2</sup>Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
### der Sprecher es verlangen.
#: In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentlichen Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.
# Sitzungen finden öffentlich statt, sofern nichts anderes bestimmt wird.
# <sup>1</sup>Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. <sup>2</sup>Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. <sup>3</sup>Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. <sup>4</sup>Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren.
# <sup>1</sup>Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. <sup>2</sup>Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. <sup>3</sup>Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. <sup>4</sup>Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren.
# Mindestens einmal im Semester tagt der StuRa gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten.
# Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammenarbeit | § Zusammenarbeit]] der [[Grundordnung]].
 
# Auf außerordentlichen Sitzungen darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden.


=== § Bekanntgabe ===
=== § Bekanntgabe ===


[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Ordnung]]

Version vom 4. März 2011, 19:41 Uhr

Dies ist das Dokument zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft mit ergänzender Begründung und Erklärung.

Entwurf zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Geschäftsordnung


der Studentinnen- und Studentenschaft

der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden

§ Ordnungen

  1. Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.
  3. Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.

§ Sitzungen

  1. Organe tagen mindestens viermal im Semester.
  2. Organe tagen im Zeitraum der nicht vorlesungsfreien Zeit regelmäßig ordentlich.
  3. Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen
    1. durch Beschluss des Organes
    2. auf Verlangen von Fünfundzwanzig vom Hundert der Mitglieder des Organes
    In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Ladungsfrist für außerordentliche Sitzungen 14 Tage. Sie reduziert sich in der nicht vorlesungsfreien Zeit auf 72 Stunden.
  4. 1Organe tagen öffentlich. 2Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
  5. 1Sitzungen der Organe sind zu protokollieren. 2Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und den Protokollverantwortlichen zu unterzeichnen. 3Es erlangt Gültigkeit durch Beschluss des Organes auf einer der folgenden Sitzungen. 4Das Protokoll ist danach zu veröffentlichen und zu archivieren.
  6. Mindestens einmal im Semester tagt der Hochschulrat der Studentinnen und Studenten gemäß § Zusammenarbeit der Grundordnung.

§ Bekanntgabe