StuRa:Geschäftsordnung/Dokument

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Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Geschäftsordnung stehen.

Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung durch den Ausschuss Grund- und Geschäftsordnung.

Dazu ergänzend wird eine Begründung erstellt.


§ Ordnungen

  1. Alle Ordnungen sind zu veröffentlichen.
  2. Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
  3. Ordnungen der FSRs sind dem StuRa anzuzeigen. Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.