StuRa:Geschäftsordnung/Erklärung

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§ Ordnungen

  1. Damit soll ein ständiges Ändern der Ordnungen unterbunden werden.
  2. Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben.
  3. Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen.