Bearbeiten von „StuRa:Gewährung von Aufwandsentschädigungen für das Quartal I 2011

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===Beschluss===
===Beschluss===
Der StuRa möge beschließen folgenden Aufwandsentschädigungen für das erste Quartal 2011 für die aktuellen Amtsträgerinnen und Amtsträger für die Ausübung ihrer Funktionen auf zentraler Ebene anzubieten:
Der StuRa möge beschließen folgenden Aufwandsentschädigungen für das erste Quartal 2011 für die aktuellen Amtsträgerinnen und Amtsträger für die Ausübung ihrer Funktionen auf zentraler Ebene anzubieten:
je Sprecherinnen und Sprecher bis zu 500 €;
je Sprecherinnen und Sprecher bis zu 500 €;
je Referatsleitungen bis zu 400 €;
je Referatsleitungen bis zu 400 €;
andere, z.B. Bereichsleitung oder andere Mitwirkende, bis zu 300 €.
andere, z.B. Bereichsleitung oder andere Mitwirkende, bis zu 300 €.
Jedes Amtsträgerin und jeder Amtsträger teilt der Referatsleitung Finanzen bis zum Ablauf des zweiten Quartals 2011 ihre oder seine Höhe der beantragten Aufwandsentschädigung für das erste Quartal 2011 mit.
Jedes Amtsträgerin und jeder Amtsträger teilt der Referatsleitung Finanzen bis zum Ablauf des zweiten Quartals 2011 ihre oder seine Höhe der beantragten Aufwandsentschädigung für das erste Quartal 2011 mit.
 
 
12. Sitzung des StuRa 2011 (TOP 3): Zustimmung
12. Sitzung des StuRa 2011 (TOP 3): Zustimmung
 
 
===Begründung des Antrages===
===Begründung des Antrages===
Aktuell existiert, leider, keine klare Reglung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen. Über die gerechtfertigte Höhe der arbeitsintensiven Leistungen gemäß § 33 Finanzordnung entscheiden die Amtsträgerinnen und Amtsträger selbst. Es sollen die sozialen und wirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden.
Aktuell existiert, leider, keine klare Reglung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen. Über die gerechtfertigte Höhe der arbeitsintensiven Leistungen gemäß § 33 Finanzordnung entscheiden die Amtsträgerinnen und Amtsträger selbst. Es sollen die sozialen und wirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden.

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