Bearbeiten von „StuRa:Gewährung von Aufwandsentschädigungen für das Quartal I 2011

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===Vorschlag für das weitere Verfahren===
===Vorschlag für das weitere Verfahren===
1. Alle Studentinnen und Studenten, denen Aufwand durch die Funktionen in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft oder der Hochschule entstanden ist und diesen gern entschädigt bekommen möchten, teilen dies dem Referat Finanzen mit entsprechender Höhe eines finanziellen Betrages mit.
1. Alle Studentinnen und Studenten, denen Aufwand durch die Funktionen in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft oder der Hochschule entstanden ist und diesen gern entschädigt bekommen möchten, teilen dies dem Referat Finanzen mit entsprechender Höhe eines finanziellen Betrages mit.
2. Das Referat Finanzen weist die beantragten Mittel unverzüglich an.
2. Das Referat Finanzen weist die beantragten Mittel unverzüglich an.
3. Die Höhe der zugewiesenen Mittel teil das Referat unverzüglich dem StuRa zur kommenden ordentlichen Sitzung mit.
3. Die Höhe der zugewiesenen Mittel teil das Referat unverzüglich dem StuRa zur kommenden ordentlichen Sitzung mit.
 
 

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