StuRa:Gewährung von Aufwandsentschädigungen für das Quartal I 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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===Beschluss===
===Beschluss===
Der StuRa möge beschließen folgenden Aufwandsentschädigungen für das erste Quartal 2011 für die aktuellen Amtsträgerinnen und Amtsträger für die Ausübung ihrer Funktionen auf zentraler Ebene anzubieten:
Der StuRa möge beschließen folgenden Aufwandsentschädigungen für das erste Quartal 2011 für die aktuellen Amtsträgerinnen und Amtsträger für die Ausübung ihrer Funktionen auf zentraler Ebene anzubieten:
je Sprecherinnen und Sprecher bis zu 500 €;
je Sprecherinnen und Sprecher bis zu 500 €;
je Referatsleitungen bis zu 400 €;
je Referatsleitungen bis zu 400 €;
andere, z.B. Bereichsleitung oder andere Mitwirkende, bis zu 300 €.
andere, z.B. Bereichsleitung oder andere Mitwirkende, bis zu 300 €.
Jedes Amtsträgerin und jeder Amtsträger teilt der Referatsleitung Finanzen bis zum Ablauf des zweiten Quartals 2011 ihre oder seine Höhe der beantragten Aufwandsentschädigung für das erste Quartal 2011 mit.
Jedes Amtsträgerin und jeder Amtsträger teilt der Referatsleitung Finanzen bis zum Ablauf des zweiten Quartals 2011 ihre oder seine Höhe der beantragten Aufwandsentschädigung für das erste Quartal 2011 mit.
 
 
12. Sitzung des StuRa 2011 (TOP 3): Zustimmung
12. Sitzung des StuRa 2011 (TOP 3): Zustimmung
 
 
===Begründung des Antrages===
===Begründung des Antrages===
Aktuell existiert, leider, keine klare Reglung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen. Über die gerechtfertigte Höhe der arbeitsintensiven Leistungen gemäß § 33 Finanzordnung entscheiden die Amtsträgerinnen und Amtsträger selbst. Es sollen die sozialen und wirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden.
Aktuell existiert, leider, keine klare Reglung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen. Über die gerechtfertigte Höhe der arbeitsintensiven Leistungen gemäß § 33 Finanzordnung entscheiden die Amtsträgerinnen und Amtsträger selbst. Es sollen die sozialen und wirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden.
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===Vorschlag für das weitere Verfahren===
===Vorschlag für das weitere Verfahren===
1. Alle Studentinnen und Studenten, denen Aufwand durch die Funktionen in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft oder der Hochschule entstanden ist und diesen gern entschädigt bekommen möchten, teilen dies dem Referat Finanzen mit entsprechender Höhe eines finanziellen Betrages mit.
1. Alle Studentinnen und Studenten, denen Aufwand durch die Funktionen in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft oder der Hochschule entstanden ist und diesen gern entschädigt bekommen möchten, teilen dies dem Referat Finanzen mit entsprechender Höhe eines finanziellen Betrages mit.
2. Das Referat Finanzen weist die beantragten Mittel unverzüglich an.
2. Das Referat Finanzen weist die beantragten Mittel unverzüglich an.
3. Die Höhe der zugewiesenen Mittel teil das Referat unverzüglich dem StuRa zur kommenden ordentlichen Sitzung mit.
3. Die Höhe der zugewiesenen Mittel teil das Referat unverzüglich dem StuRa zur kommenden ordentlichen Sitzung mit.
 
 

Aktuelle Version vom 25. Februar 2020, 21:28 Uhr

Beschluss[Bearbeiten]

Der StuRa möge beschließen folgenden Aufwandsentschädigungen für das erste Quartal 2011 für die aktuellen Amtsträgerinnen und Amtsträger für die Ausübung ihrer Funktionen auf zentraler Ebene anzubieten:

je Sprecherinnen und Sprecher bis zu 500 €;

je Referatsleitungen bis zu 400 €;

andere, z.B. Bereichsleitung oder andere Mitwirkende, bis zu 300 €.

Jedes Amtsträgerin und jeder Amtsträger teilt der Referatsleitung Finanzen bis zum Ablauf des zweiten Quartals 2011 ihre oder seine Höhe der beantragten Aufwandsentschädigung für das erste Quartal 2011 mit.   12. Sitzung des StuRa 2011 (TOP 3): Zustimmung  

Begründung des Antrages[Bearbeiten]

Aktuell existiert, leider, keine klare Reglung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen. Über die gerechtfertigte Höhe der arbeitsintensiven Leistungen gemäß § 33 Finanzordnung entscheiden die Amtsträgerinnen und Amtsträger selbst. Es sollen die sozialen und wirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden. Im Übrigen ist weiterhin dringlich auf die Erarbeitung und Beschlussfassung einer Konzeption mit entsprechender Ordnung für die Reglung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen hinzuwirken.  

Vorschlag für das weitere Verfahren[Bearbeiten]

1. Alle Studentinnen und Studenten, denen Aufwand durch die Funktionen in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft oder der Hochschule entstanden ist und diesen gern entschädigt bekommen möchten, teilen dies dem Referat Finanzen mit entsprechender Höhe eines finanziellen Betrages mit.

2. Das Referat Finanzen weist die beantragten Mittel unverzüglich an.

3. Die Höhe der zugewiesenen Mittel teil das Referat unverzüglich dem StuRa zur kommenden ordentlichen Sitzung mit.