Bearbeiten von „StuRa:Grundordnung/Begründung“
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# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann. | # Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann. | ||
# Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich. | # Somit ist die zukünftige Größe Entscheidung des Organen und somit eine perspektivische Steuerung der Handlungsfähigkeit des Organes möglich. | ||
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa. | # Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Möglicher Weise Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa. | ||
=== Befugnisse === | === Befugnisse === |