Bearbeiten von „StuRa:Grundordnung/Begründung

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# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken. Neben einer Bekräftigung von [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2208314182420&jlink=p24 § 24] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] wird somit der Schulterschluss zwischen der Selbstverwaltung durch Vertretung der Studentinnen und Studenten geschlossen. Es erfolgt somit die klare Bekundung für die Wahrnehmung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der studentischen Mitbestimmung, sofern sie der Studentinnen- und Studentenschaft eingeräumt wird.
# So erklärt sich die Studentinnen- und Studentenschaft bereit in den entscheidenden Organen, von Studienkommissionen bis Rektorat, mitzuwirken. Neben einer Bekräftigung von [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2208314182420&jlink=p24 § 24] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] wird somit der Schulterschluss zwischen der Selbstverwaltung durch Vertretung der Studentinnen und Studenten geschlossen. Es erfolgt somit die klare Bekundung für die Wahrnehmung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der studentischen Mitbestimmung, sofern sie der Studentinnen- und Studentenschaft eingeräumt wird.
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.
# Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben. Unabhängig der Regelung gemäß § 28 SächsHSG wird somit die Aufgabe zum hochschulübergreifenden Arbeiten der Studierendenschaften in Sachsen genannt.
## Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben.
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.
## Dies dient zur Existenzsicherung von sich selbst und dem Einstehen für andere Studierendenschaften.
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.
## Es wird die Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen damit hervorgehoben.

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