Bearbeiten von „StuRa:Grundordnung/Begründung

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# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. Die Bezeichnung lehnt sich an den Hochschulrat der Hochschule gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p86 § 86] [[SächsHSG]] an. Aufgabe ist es, das Handeln in den Geschäftsfelder (des Rektorates bei der Hochschule) der [[Sprecherinnen und Sprecher]] und der [[Referatsleitungen]] zu begutachten. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird jedoch ein Unterschied zur Reglung gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p86 § 86] [[SächsHSG]] gemacht und somit abgebildet wie ein Hochschulrat sein sollte: Große Breite an tatsächlich Beteiligten aus der Hochschule. Somit gelingt auch eine Entwicklung, Rechenschaft und Sorgsamkeit zu finanziellen Belangen im Interesse der wirklichen Gruppe. Selbstverständlich sollten die Mitglieder aus dem Kreise unserer HTW Dresden kommen und klar der Vertretung der Studentinnen- und Studenten zuzuordnen sein. Dazu gehören insbesondere die Fachschaftsräte, Mitglieder der Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft und Studentinnen und Studenten, die Mitglieder der Studienkommissionen, Prüfungsausschüsse, Berufungskommissionen, Fakultätsräte, des Wahlausschusses der Hochschule, Senates, Erweiterten Senates, Rektorates, Hochschulrates der Hochschule, der Senatskommissionen, des LandessprecherInnenrates, des Verwaltungsrates des Studentenwerkes und weiterer Zusammenschlüssen, zu denen sich die Studentinnen- und Studentenschaft bekennt usw..
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. Die Bezeichnung lehnt sich an den Hochschulrat der Hochschule gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p86 § 86] [[SächsHSG]] an. Aufgabe ist es, das Handeln in den Geschäftsfelder (des Rektorates bei der Hochschule) der [[Sprecherinnen und Sprecher]] und der [[Referatsleitungen]] zu begutachten. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird jedoch ein Unterschied zur Reglung gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p86 § 86] [[SächsHSG]] gemacht und somit abgebildet wie ein Hochschulrat sein sollte: Große Breite an tatsächlich Beteiligten aus der Hochschule. Somit gelingt auch eine Entwicklung, Rechenschaft und Sorgsamkeit zu finanziellen Belangen im Interesse der wirklichen Gruppe. Selbstverständlich sollten die Mitglieder aus dem Kreise unserer HTW Dresden kommen und klar der Vertretung der Studentinnen- und Studenten zuzuordnen sein. Dazu gehören insbesondere die Fachschaftsräte, Mitglieder der Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft und Studentinnen und Studenten, die Mitglieder der Studienkommissionen, Prüfungsausschüsse, Berufungskommissionen, Fakultätsräte, des Wahlausschusses der Hochschule, Senates, Erweiterten Senates, Rektorates, Hochschulrates der Hochschule, der Senatskommissionen, des LandessprecherInnenrates, des Verwaltungsrates des Studentenwerkes und weiterer Zusammenschlüssen, zu denen sich die Studentinnen- und Studentenschaft bekennt usw..
# Das Mindestmaß der zu wählenden Ämtern zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden wird benannt.
# Das Mindestmaß der zu wählenden Ämtern zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden wird benannt.
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p28 § 28] [[SächsHSG]] benannt.
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p111 § 111] Absatz 2 [[SächsHSG]] benannt.
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p111 § 111] Absatz 2 [[SächsHSG]] benannt.
## Die Mitwirkung der Studentinnen- und Studentenschaft wird gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p28 § 28] [[SächsHSG]] benannt.
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.
# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich.


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