Bearbeiten von „StuRa:Grundordnung/Begründung

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# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MitO]].
# Somit wird das [[Zusammenwirken]] der Studentinnen und Studenten in den [[Selbstverwaltung]]en ([[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft |Studentinnen- und Studentenschaft]] und [[Selbstverwaltung#Selbstverwaltung der Hochschule | Hochschule]]) festgelegt. Verweis zur [[MitO]].


== Organe ==
== Abschnitt Organe ==
Rechte und Pflichten für die Mitglieder und deren Organe ergeben sich auch aus einer Vielzahl von anderen Rechtsnormen.
Rechte und Pflichten für die Mitglieder und deren Organe ergeben sich auch aus einer Vielzahl von anderen Rechtsnormen.


=== Zusammensetzung ===
=== § Zusammensetzung ===
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.
# Es wird eine Sicherung der beratenden Mitgliedschaft, beispielsweise in Zusammenhang mit der Gewährung von Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4, festgeschrieben.
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.
# Hiermit wird erreicht, dass zum Zeitpunkt des Zusammentretens nach erfolgter Wahl ausschließlich die durch die Wahlberechtigten Legitimierten Stimmrecht im Organ besitzen. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, dass das Organ durch Beschluss oder Wahl nach Ordnung weiteren Mitglieder Stimmrecht erteilen kann.
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# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.
# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.


=== Befugnisse ===
=== § Befugnisse ===
So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.
# So ist eine Gliederung und Übertragung von Befugnissen möglich. Diese müssen klar durch Beschluss oder Ordnung geregelt sein.


=== Haushalt und Finanzen ===
=== § Haushalt und Finanzen ===
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 29 Absatz 3 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.
# Diese Ordnung dient als separate Ordnung gemäß § 29 Absatz 1 SächsHSG. Es erscheint sinnvoll, hierfür eine eigene Ordnung zu erstellen.


=== Zusammenarbeit ===
=== § Zusammenarbeit ===
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. Die Bezeichnung lehnt sich an den Hochschulrat der Hochschule gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p86 § 86] [[SächsHSG]] an. Aufgabe ist es, das Handeln in den Geschäftsfelder (des Rektorates bei der Hochschule) der [[Sprecherinnen und Sprecher]] und der [[Referatsleitungen]] zu begutachten. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird jedoch ein Unterschied zur Reglung gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p86 § 86] [[SächsHSG]] gemacht und somit abgebildet wie ein Hochschulrat sein sollte: Große Breite an tatsächlich Beteiligten aus der Hochschule. Somit gelingt auch eine Entwicklung, Rechenschaft und Sorgsamkeit zu finanziellen Belangen im Interesse der wirklichen Gruppe. Selbstverständlich sollten die Mitglieder aus dem Kreise unserer HTW Dresden kommen und klar der Vertretung der Studentinnen- und Studenten zuzuordnen sein. Dazu gehören insbesondere die Fachschaftsräte, Mitglieder der Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft und Studentinnen und Studenten, die Mitglieder der Studienkommissionen, Prüfungsausschüsse, Berufungskommissionen, Fakultätsräte, des Wahlausschusses der Hochschule, Senates, Erweiterten Senates, Rektorates, Hochschulrates der Hochschule, der Senatskommissionen, des LandessprecherInnenrates, des Verwaltungsrates des Studentenwerkes und weiterer Zusammenschlüssen, zu denen sich die Studentinnen- und Studentenschaft bekennt usw..
# Ein derartiges Treffen bildet die Grundlage der gesamtheitlichen Interessenvertretung der Studentinnen- und Studentenschaft. Die Bezeichnung lehnt sich an den Hochschulrat der Hochschule gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p86 § 86] [[SächsHSG]] an. Aufgabe ist es, das Handeln in den Geschäftsfelder (des Rektorates bei der Hochschule) der [[Sprecherinnen und Sprecher]] und der [[Referatsleitungen]] zu begutachten. Hinsichtlich der Zusammensetzung wird jedoch ein Unterschied zur Reglung gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4066414182114&jlink=p86 § 86] [[SächsHSG]] gemacht und somit abgebildet wie ein Hochschulrat sein sollte: Große Breite an tatsächlich Beteiligten aus der Hochschule. Somit gelingt auch eine Entwicklung, Rechenschaft und Sorgsamkeit zu finanziellen Belangen im Interesse der wirklichen Gruppe. Selbstverständlich sollten die Mitglieder aus dem Kreise unserer HTW Dresden kommen und klar der Vertretung der Studentinnen- und Studenten zuzuordnen sein. Dazu gehören insbesondere die Fachschaftsräte, Mitglieder der Ausschüsse der Studentinnen- und Studentenschaft und Studentinnen und Studenten, die Mitglieder der Studienkommissionen, Prüfungsausschüsse, Berufungskommissionen, Fakultätsräte, des Wahlausschusses der Hochschule, Senates, Erweiterten Senates, Rektorates, Hochschulrates der Hochschule, der Senatskommissionen, des LandessprecherInnenrates, des Verwaltungsrates des Studentenwerkes und weiterer Zusammenschlüssen, zu denen sich die Studentinnen- und Studentenschaft bekennt usw..
# Das Mindestmaß der zu wählenden Ämtern zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden wird benannt.
# Das Mindestmaß der zu wählenden Ämtern zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden wird benannt.

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