Bearbeiten von „StuRa:Grundordnung/Begründung“
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# Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich. | # Hiermit wird die Grundlage für weitere Zusammenschlüsse, wie beispielsweise Bundesfachschaftenkonferenzen oder andere Bündnisse, geschaffen. Somit ist ein Zusammenwirken in und mit Verbänden, Vereinen, Parteien oder Ähnliches möglich. | ||
== Verfahren == | == Abschnitt Verfahren == | ||
=== Beschlüsse === | === § Beschlüsse === | ||
Verweis zur [[GO]]. | # Verweis zur [[GO]]. | ||
=== Ordnungen === | === § Ordnungen === | ||
# Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden. | # Es soll festgehalten werden wonach Ordnungen erstellt werden dürfen. Beabsichtigtes Abweichen von der Grundordnung der HTW Dresden bedarf der Änderung durch den Erweiterten Senat oder dieser Grundordnung bedarf der Änderung durch den StuRa. Gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG können die Verfahren der Organe selbst festgelegt werden. | ||
# Insbesondere Fachschaftsordnungen sind dem StuRa vorzulegen, um | # Insbesondere Fachschaftsordnungen sind dem StuRa vorzulegen, um |