StuRa:Grundordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== § Aufgaben ===
Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.
# Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise [[fzs]], [[ABS]] [[Gewerkschaften]] oder [[bpm]], gegeben.
# Existenzsicherung von sich selbst dem Einstehen für andere Studierendenschaften
# Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen
=== § Gliederung ===
=== § Gliederung ===
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# <sup>1</sup>Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. <sup>2</sup>Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.
# <sup>1</sup>Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. <sup>2</sup>Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.
=== § Zusammensetzung ===
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# Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Möglicher Weise Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.

Version vom 19. März 2010, 21:06 Uhr

§ Aufgaben

Selbstverständlich muss die Studentinnen- und Studentenschaft die gesetzlichen Aufgaben erfüllen.

  1. Damit ist die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit weiteren Zusammenschlüssen, beispielsweise fzs, ABS Gewerkschaften oder bpm, gegeben.
  2. Existenzsicherung von sich selbst dem Einstehen für andere Studierendenschaften
  3. Vertretung des demokratischen Anspruchs der größten Mitgliedergruppe an Hochschulen

§ Gliederung

  1. 1Grundsätzlich macht die Gliederung der Fachschaften nach Fakultäten Sinn. Über die Gliederung in Fakultäten entscheidet jedoch das Rektorat, unabhängig von den studentischen Organen, nahezu allein. Durch die Formulierung ist aber sichergestellt, dass durch eine mögliche Änderung in der Gliederung der Fakultäten automatisch auch eine Änderung der Gliederungen der Fachschaft nach sich zieht. 2Sollte eine Abweichung von Satz 1 den Fachschaftsräten zweckmäßig erscheinen, so können diese das durch ihre Fachschaftsordnungen ändern. Der StuRa könnte dies durch Änderung dieser Ordnung aber eben auch.

§ Zusammensetzung

  1. Die Belastung von weniger als drei entscheidenden Personen erscheint es nicht zumutbar die gesamte Fachschaft zu vertreten. Möglicher Weise Gewählte werden automatisch Mitglieder im StuRa.