Bearbeiten von „StuRa:Grundordnung/Erklärung“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
=== § Wahlen === | === § Wahlen === | ||
# Wer kommt in | # Wer kommt in den Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden. | ||
# Denkt euch selbst aus | # Denkt euch selbst aus wer und wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt. | ||
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich | # Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich den den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]]. | ||
== Abschnitt Organe == | == Abschnitt Organe == |