Bearbeiten von „StuRa:Grundordnung/Erklärung

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Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist "nur" die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.
Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist "nur" die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.
== Abschnitt Grundsätzliches ==


=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===
=== § Rechte und Pflichten der Mitglieder ===
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=== § Aufgaben ===
=== § Aufgaben ===
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Das soll nicht bedeuten, dass wir überall mitmachen müssen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Dort werden nämlich die maßgeblichen Entscheidungen getroffen, die wir dann für den Betrieb an unserer "an der Backe" haben. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution! In gewisser Weise kann das auch als "Selbstverpflichtung" und Forderung verstanden werden, die aussagt, dass wir als Daseinsberechtigung einer Hochschule bereit sind Verantwortung zu übernehmen. Gestalten (Mitlenken), statt lenken lassen!
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem "Club" KSS! ;-) Let's fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]].
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.
## Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.
## Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.
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=== § Gliederung ===
=== § Gliederung ===
Die Formulierung aus der Begründung soll darstellen, dass die Fachschaftsräte als Organe der jeweiligen Fachschaft auch eigenständig rechtsfähig sind. Soll heißen, dass die Führung eines eigenen Bankkontos zulässig ist.
Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.
# Eigentlich logisch, aber trotzdem erwähnenswert ist der Satz 3 aus der Begründung, denn bei der Auflösung oder Zusammenlegung einer Fakultät oder eines Studienganges soll es nicht zu Unklarheiten kommen können.


=== § Wahlen ===
=== § Wahlen ===
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# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.
# Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].
# Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den [[Organe]]n ihrer [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe]] ist. [[Vertretungen der Studentinnen und Studenten]] vertreten die [[Beschlüsse]] der [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]].
== Abschnitt Organe ==
Also erstmal vorab: Nirgendwo in der [[Grundordnung/Dokument | Grundordnung]] und der [[Grundordnung/Begründung | Begründung]] steht klar, dass bei [[Grundordnung/Dokument#Abschnitt Organe | Organe]] mindestens der [[StuRa]] damit gemeint ist. Aber um das hier nochmal festzuhalten, nicht dass das irgendwie für Verwirrung sorgt: Das braucht es nämlich auch nicht, denn das ergibt sich aus [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9011314182645&jlink=p25 § 25] Absatz 1 [[SächsHSG]]. Im Übrigen ergibt sich daraus auch, dass wenn es eine [[Grundordnung/Dokument#§ Gliederung | Gliederung]] in Fachschaften gibt, damit die [[FSRs]] als Organe bestehen.
Aufgepasst, es gibt auch viele andere Rechtsnormen, denen der StuRa unterliegt. Habt ihr etwa vermutet, dass [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825&jlink=p6 § 6] des [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825 Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG)] für uns gilt (weil wir eine öffentliche Einrichtung sind)? Der Finanzer ]:-> sollte also wenigstens den Aufwand erbringen, die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4089214167946 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)] und deren [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4089213981946 Verwaltungsvorschrift (VwV-SäHO)] zu lesen und zu begreifen ;-).


=== § Zusammensetzung ===
=== § Zusammensetzung ===
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=== § Haushalt und Finanzen ===
=== § Haushalt und Finanzen ===
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen.  
# Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden.  
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.
# Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.


=== § Zusammenarbeit ===
=== § Zusammenarbeit ===
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P
# Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden.
# Jungs und Mädels aufgepasst: Wir dürfen (müssen) auch in andere Institutionen entsenden:
# KSS rulez!
## KSS rulez!
## Verwaltungsrat StuWe bespricht wichtige Dinge wie Semesterbeitrag, Mensen, ...
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].
# So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der [[fzs]], das [[ABS]] oder die [[BuFaTas]].
== Abschnitt Verfahren ==


=== § Beschlüsse ===
=== § Beschlüsse ===
# Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.


=== § Ordnungen ===
=== § Ordnungen ===
# Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht.  Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.
# Ihr könnt für euch festschreiben was ihr wollt solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule widerspricht.  Die Ordnungen der FSRs müssen auch noch dieser Ordnung und die der Studentinnen- und Studentenschaft entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf die Ordnung und die der Studentinnen- und Studentenschaft ändern.
 
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==
selbstredend
 
== Zusammenfassung ==
Also aus dieser wunderbaren Grundordnung ergeben sich folgende Ordnungen:
# [[Wahlordnung|Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
# [[Beitragsordnung| Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
# [[Finanzordnung|Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
# [[Geschäftsordnung|Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
# [[Mitwirkungsordnung|Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
Ordnungen auf die verwiesen ist, sind für alle Organe bindend. Euch passt daran was nicht? Ändert es!

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