Bearbeiten von „StuRa:Grundordnung/Erklärung

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=== § Aufgaben ===
=== § Aufgaben ===
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Das soll nicht bedeuten, dass wir überall mitmachen müssen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Dort werden nämlich die maßgeblichen Entscheidungen getroffen, die wir dann für den Betrieb an unserer "an der Backe" haben. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution! In gewisser Weise kann das auch als "Selbstverpflichtung" und Forderung verstanden werden, die aussagt, dass wir als Daseinsberechtigung einer Hochschule bereit sind Verantwortung zu übernehmen. Gestalten (Mitlenken), statt lenken lassen!
# Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Wir müssen nicht überall mitmachen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution!
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.
# Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem "Club" KSS! ;-) Let's fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.
## Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise [[fzs]] oder [[BuFaTas]]. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem "Club" KSS! ;-) Let's fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.
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=== § Gliederung ===
=== § Gliederung ===
Die Formulierung aus der Begründung soll darstellen, dass die Fachschaftsräte als Organe der jeweiligen Fachschaft auch eigenständig rechtsfähig sind. Soll heißen, dass die Führung eines eigenen Bankkontos zulässig ist.
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.
# Eigentlich logisch, aber trotzdem erwähnenswert ist der Satz 3 aus der Begründung, denn bei der Auflösung oder Zusammenlegung einer Fakultät oder eines Studienganges soll es nicht zu Unklarheiten kommen können.


=== § Wahlen ===
=== § Wahlen ===
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== Abschnitt Organe ==
== Abschnitt Organe ==
Also erstmal vorab: Nirgendwo in der [[Grundordnung/Dokument | Grundordnung]] und der [[Grundordnung/Begründung | Begründung]] steht klar, dass bei [[Grundordnung/Dokument#Abschnitt Organe | Organe]] mindestens der [[StuRa]] damit gemeint ist. Aber um das hier nochmal festzuhalten, nicht dass das irgendwie für Verwirrung sorgt: Das braucht es nämlich auch nicht, denn das ergibt sich aus [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9011314182645&jlink=p25 § 25] Absatz 1 [[SächsHSG]]. Im Übrigen ergibt sich daraus auch, dass wenn es eine [[Grundordnung/Dokument#§ Gliederung | Gliederung]] in Fachschaften gibt, damit die [[FSRs]] als Organe bestehen.
Aufgepasst, es gibt auch viele andere Rechtsnormen, denen der StuRa unterliegt. Habt ihr etwa vermutet, dass [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825&jlink=p6 § 6 des Sächsischen Datenschutzgesetzes] (SächsDSG) für uns gilt (weil wir eine öffentliche Einrichtung sind)? Der Finanzer ]:-> sollte also wenigstens den Aufwand erbringen, die Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) zu lesen und zu begreifen ;-).
 
Aufgepasst, es gibt auch viele andere Rechtsnormen, denen der StuRa unterliegt. Habt ihr etwa vermutet, dass [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825&jlink=p6 § 6] des [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2839512710825 Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG)] für uns gilt (weil wir eine öffentliche Einrichtung sind)? Der Finanzer ]:-> sollte also wenigstens den Aufwand erbringen, die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4089214167946 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)] und deren [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4089213981946 Verwaltungsvorschrift (VwV-SäHO)] zu lesen und zu begreifen ;-).


=== § Zusammensetzung ===
=== § Zusammensetzung ===
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== Abschnitt Schlussbestimmungen ==
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==
selbstredend
selbstredend
== Zusammenfassung ==
Also aus dieser wunderbaren Grundordnung ergeben sich folgende Ordnungen:
# [[Wahlordnung|Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
# [[Beitragsordnung| Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
# [[Finanzordnung|Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
# [[Geschäftsordnung|Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
# [[Mitwirkungsordnung|Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
Ordnungen auf die verwiesen ist, sind für alle Organe bindend. Euch passt daran was nicht? Ändert es!

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