Bearbeiten von „StuRa:Grundordnung/Erklärung

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=== § Gliederung ===
=== § Gliederung ===
Die Formulierung aus der Begründung soll darstellen, dass die Fachschaftsräte als Organe der jeweiligen Fachschaft auch eigenständig rechtsfähig sind. Soll heißen, dass die Führung eines eigenen Bankkontos zulässig ist.
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.
# Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.
# Eigentlich logisch, aber trotzdem erwähnenswert ist der Satz 3 aus der Begründung, denn bei der Auflösung oder Zusammenlegung einer Fakultät oder eines Studienganges soll es nicht zu Unklarheiten kommen können.
# Eigentlich logisch, aber trotzdem erwähnenswert ist der Satz 3 aus der Begründung, denn bei der Auflösung oder Zusammenlegung einer Fakultät oder eines Studienganges soll es nicht zu Unklarheiten kommen können.

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