StuRa:Grundordnung/Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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== § Gliederung ==
=== § Gliederung ===
siehe [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]]
Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben.
 
=== § Zusammensetzung ===
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# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.
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=== § Ordnungen ===
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# ''Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben.''
# ''Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen.''

Version vom 19. März 2010, 21:08 Uhr

§ Gliederung

Näheres dazu ist bei Gliederung der Fachschaften beschrieben.

§ Zusammensetzung

  1. Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.

§ Ordnungen

  1. Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben.
  2. Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen.