StuRa:Grundordnung/Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 17:46 Uhr

Die Grundlage für diese Ordnung ist das SächsHSG. Dieses Ordnung ist "nur" die Ergänzung. Mindestens § 24 bis § 29 müssen gelesen werden.

Abschnitt Grundsätzliches[Bearbeiten]

§ Rechte und Pflichten der Mitglieder[Bearbeiten]

  1. Euch dürfen keine Nachteile durch euer Engagement entstehen. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Aber auch keine Studentin oder kein Student kann einfach sagen, dass sie oder ihn das nix angehen würde. Das steht im § 53 Absatz 4 Satz 3 SächsHSG.
  2. So sollen alle, für die ihr zuständig seid, auch die Möglichkeit haben, dass ihr etwas für sie tut bzw. etwas für alle festlegt. Das mit den Anfragen kommt im Übrigen aus der Politik. Da ist das bei Parlamenten, wie wir es doch auch sind :-D, so Praxis.

§ Aufgaben[Bearbeiten]

  1. Es zählt nicht nur die Quantität, sondern die Qualität. Das soll nicht bedeuten, dass wir überall mitmachen müssen. Aber es wäre eben ein Maßnahme in der Leitung der Hochschule oder der Fakultäten mitzuwirken. Dort werden nämlich die maßgeblichen Entscheidungen getroffen, die wir dann für den Betrieb an unserer "an der Backe" haben. Gegenwärtig gibt es sowas nur nicht, obwohl es möglich wäre, denn es wird nicht von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gewünscht. Revolution! In gewisser Weise kann das auch als "Selbstverpflichtung" und Forderung verstanden werden, die aussagt, dass wir als Daseinsberechtigung einer Hochschule bereit sind Verantwortung zu übernehmen. Gestalten (Mitlenken), statt lenken lassen!
  2. Diese Aufgaben haben wir uns selbst auferlegt. Diese können jederzeit geändert, ergänzt oder gestrichen werden.
    1. Das ist wichtig für die Arbeit mit anderen Vertretungen, beispielsweise fzs oder BuFaTas. Unabhängig vom Vater (Mutter :D) Staat bekennen wir uns weiterhin zu dem "Club" KSS! ;-) Let's fetz! Damit wird z.B. dokumentiert, dass wir uns an sachsenweiten Projekten, durch Finanzvereinbarung o.Ä., beteiligen.
    2. Es soll uns nicht so gehen wie den Aktiven in Bayern oder Baden-Württemberg. Die habe nämlich keine Grundlage zum Handeln, beispielsweise die Möglichkeit Beiträge für ihre Arbeit zu erheben.
    3. Wir wollen mehr! :-D Wie immer! :-D Beispiel gefällig? Eine Senatskommission Lehre und Studium, die für uns maßgeblich ist, könnte auch zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzt sein. Sinn würde das besonders daher machen, da hier fast gleiche Dinge behandelt werden wie in den zur Hälfte mit Studentinnen und Studenten besetzten Studienkommissionen.
    4. Wir wollen nicht nur mehr, sondern unseren Senf auch zu allem dazu geben können! :-D Das Ganze zielt auf das "allgemein politische Mandat" ab.

§ Gliederung[Bearbeiten]

Die Formulierung aus der Begründung soll darstellen, dass die Fachschaftsräte als Organe der jeweiligen Fachschaft auch eigenständig rechtsfähig sind. Soll heißen, dass die Führung eines eigenen Bankkontos zulässig ist.

  1. Näheres dazu ist bei Gliederung der Fachschaften beschrieben.
  2. Eigentlich logisch, aber trotzdem erwähnenswert ist der Satz 3 aus der Begründung, denn bei der Auflösung oder Zusammenlegung einer Fakultät oder eines Studienganges soll es nicht zu Unklarheiten kommen können.

§ Wahlen[Bearbeiten]

  1. Wer kommt in die Gruppe der anonymen Übermotivierten? Es soll hierbei auf die Wahlordnung verwiesen werden.
  2. Denkt euch selbst aus, wer wie in die Gruppen der Willigen und Gezwungenen rein und raus kommt.
  3. Klare Sache, aber nirgends klar niedergeschrieben: Die Mitglieder in den Hochschulorganen sollen sich mit den zuständigen studentischen Organen kurzschließen. Sie sollen ja vertreten was die Meinung von den Organen ihrer Mitgliedergruppe ist. Vertretungen der Studentinnen und Studenten vertreten die Beschlüsse der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.

Abschnitt Organe[Bearbeiten]

Also erstmal vorab: Nirgendwo in der Grundordnung und der Begründung steht klar, dass bei Organe mindestens der StuRa damit gemeint ist. Aber um das hier nochmal festzuhalten, nicht dass das irgendwie für Verwirrung sorgt: Das braucht es nämlich auch nicht, denn das ergibt sich aus § 25 Absatz 1 SächsHSG. Im Übrigen ergibt sich daraus auch, dass wenn es eine Gliederung in Fachschaften gibt, damit die FSRs als Organe bestehen.

Aufgepasst, es gibt auch viele andere Rechtsnormen, denen der StuRa unterliegt. Habt ihr etwa vermutet, dass § 6 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) für uns gilt (weil wir eine öffentliche Einrichtung sind)? Der Finanzer ]:-> sollte also wenigstens den Aufwand erbringen, die Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) und deren Verwaltungsvorschrift (VwV-SäHO) zu lesen und zu begreifen ;-).

§ Zusammensetzung[Bearbeiten]

  1. So soll euch klar sein, dass ihr nicht zwangsläufig alle gewählt oder stimmberechtigt sein müsst.
  2. Zu Beginn der Legislatur haben ausschließlich die Gewählten eine Stimme. Damit soll das Organ nicht von Altlasten dominiert werden können.
  3. Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.
  4. Sollte dieser Fall eintreten ist sowieso alles zu spät. Dann hilft es nur noch gemeinsam einen Weg zur Motivation Neuer zu finden.

§ Befugnisse[Bearbeiten]

  1. Wenn du nicht weiter weist, bilde einen Arbeitskreis. ;-) Das Einsetzen bzw. die Gliederung soll dem strukturierten Arbeiten dienen. So kann das Organ Aufgaben gezielter abarbeiten. Diese Gruppen können auch Befugnisse erhalten. Ihr könnt die nennen wie ihr wollt. Von Ressort bis Therapiegruppe ist alles möglich. Referate sind Hauptgruppen des Organes, wie beispielsweise Finanzen. Ausschüsse sollten überwiegend aus Mitgliedern des Organes bestehen. Arbeitsgemeinschaften brauchen das nicht. Sie spiegeln nur die Verbundenheit wider. Beispielsweise eine Initiative zur Nutzung von Sonnenkraft könnte an den StuRa angegliedert sein, die aber nicht an Beschlüsse des StuRa gebunden ist, aber trotzdem in der Hochschule aktiv ist. Sie kann aber eigene Beschlüsse fassen, woran wiederum der StuRa nicht gebunden ist.

§ Haushalt und Finanzen[Bearbeiten]

  1. Das ist der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld wir brauchen und wie wir dieses dann verwenden wollen.
  2. Das ist dann der Verweis zu der Ordnung, wie viel Geld die Studentinnen und Studenten als Semesterbeitrag entrichten müssen.

§ Zusammenarbeit[Bearbeiten]

  1. Neben dem Kennenlernen ist das die Plattform für alles Große. Es kann hier beispielsweise die grundlegende Veränderung unserer eigenen Organisation oder auch die Höhe der Beiträge besprochen werden. PS: Krachen lassen! :-P
  2. Jungs und Mädels aufgepasst: Wir dürfen (müssen) auch in andere Institutionen entsenden:
    1. KSS rulez!
    2. Verwaltungsrat StuWe bespricht wichtige Dinge wie Semesterbeitrag, Mensen, ...
  3. So haben wir alle die Möglichkeit uns mit anderen zu organisieren und gemeinsam was zu erreichen. Beispiele sind hierfür der fzs, das ABS oder die BuFaTas.

Abschnitt Verfahren[Bearbeiten]

§ Beschlüsse[Bearbeiten]

  1. Möge das Sitzungschaos gebändigt werden. Es soll hierbei auf die Geschäftsordnung verwiesen werden.

§ Ordnungen[Bearbeiten]

  1. Ihr könnt für euch festschreiben, was ihr wollt, solange es auf dem SächsHSG und möglicher Weise der Grundordnung unserer Hochschule beruht. Die Ordnungen der einzelnen FSR müssen auch dieser Ordnung entsprechen. Die des StuRa selbstverständlich auch, aber dieser darf diese Ordnung ändern.

Abschnitt Schlussbestimmungen[Bearbeiten]

selbstredend

Zusammenfassung[Bearbeiten]

Also aus dieser wunderbaren Grundordnung ergeben sich folgende Ordnungen:

  1. Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
  2. Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
  3. Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
  4. Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
  5. Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Ordnungen auf die verwiesen ist, sind für alle Organe bindend. Euch passt daran was nicht? Ändert es!