Bearbeiten von „StuRa:Härtefallordnung/Dokument

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# Antragsberechtigt sind alle Studentinnen und Studenten der HTW Dresden, deren Einkommen 350 Euro zuzüglich angemessener Mietkosten nicht übersteigt.
# Antragsberechtigt sind alle Studentinnen und Studenten der HTW Dresden, deren Einkommen 350 Euro zuzüglich angemessener Mietkosten nicht übersteigt.
# Der Bezug von Unterhaltsleistungen sowie anderen Sozialleistungen hat Vorrang vor der Anerkennung als Härtefall.
# Der Bezug von Unterhaltsleistungen sowie anderen Sozialleistungen hat Vorrang vor der Anerkennung als Härtefall.
# Studentinnen und Studenten, die wegen familiärer Verpflichtungen beurlaubt worden sind und die die Anteile für das Semesterticket sowie die Studentenschaft freiwilig bezahlen, können diese zurückerstattet bekommen, wenn die Regelungen dieser Ordnung für sie anwendbar sind.


=== § 6 Einkommensbegriff ===
=== § 6 Einkommensbegriff ===

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