Bearbeiten von „StuRa:Härtefallordnung/Dokument“
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# Antragsberechtigt sind alle Studentinnen und Studenten der HTW Dresden, deren Einkommen 350 Euro zuzüglich angemessener Mietkosten nicht übersteigt. | # Antragsberechtigt sind alle Studentinnen und Studenten der HTW Dresden, deren Einkommen 350 Euro zuzüglich angemessener Mietkosten nicht übersteigt. | ||
# Der Bezug von Unterhaltsleistungen sowie anderen Sozialleistungen hat Vorrang vor der Anerkennung als Härtefall. | # Der Bezug von Unterhaltsleistungen sowie anderen Sozialleistungen hat Vorrang vor der Anerkennung als Härtefall. | ||
=== § 6 Einkommensbegriff === | === § 6 Einkommensbegriff === |