Bearbeiten von „StuRa:Härtefallordnung/Dokument“
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# Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft tagt nicht öffentlich. Er entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. | # Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft tagt nicht öffentlich. Er entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. | ||
# Die antragstellende Person kann der Behandlung seines Antrags beiwohnen. | # Die antragstellende Person kann der Behandlung seines Antrags beiwohnen. | ||
# Die antragstellende Person kann die Ausfertigung des | # Die antragstellende Person kann die Ausfertigung des Sitzungsprotokoll(auszug)es verlangen. | ||
=== § 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft === | === § 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft === |