Bearbeiten von „StuRa:Härtefallordnung/Dokument

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# Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft tagt nicht öffentlich. Er entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
# Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft tagt nicht öffentlich. Er entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
# Die antragstellende Person kann der Behandlung seines Antrags beiwohnen.
# Die antragstellende Person kann der Behandlung seines Antrags beiwohnen.
# Die antragstellende Person kann die Ausfertigung des Teils mit der Behandlung seines Antrages des Sitzungsprotokolles verlangen.
# Die antragstellende Person kann die Ausfertigung des Sitzungsprotokoll(auszug)es verlangen.


=== § 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft ===
=== § 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft ===

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