Bearbeiten von „StuRa:Härtefallordnung/Dokument“
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=== § 2 Aufgaben und Pflichten === | === § 2 Aufgaben und Pflichten === | ||
# Die Mitglieder des Härtefallausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft verpflichten sich die Anträge gewissenhaft zu prüfen. Die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht. | # Die Mitglieder des Härtefallausschusses Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft verpflichten sich die Anträge gewissenhaft zu prüfen. Die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht. | ||
# Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft kann in Ausnahmefällen eine von den Bewertungkriterien abweichende Entscheidung treffen. Diese sind schriftlich zu begründen. Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft ist dem StuRa rechenschaftspflichtig. | # Der Härtefallausschuss Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft kann in Ausnahmefällen eine von den Bewertungkriterien abweichende Entscheidung treffen. Diese sind schriftlich zu begründen. Der Härtefallausschuss Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft ist dem StuRa rechenschaftspflichtig. | ||
# Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft hat jedes Semester dem StuRa einen Abschlussbericht vorzulegen. | # Der Härtefallausschuss Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft hat jedes Semester dem StuRa einen Abschlussbericht vorzulegen. | ||
=== § 3 Verfahren === | === § 3 Verfahren === |