Bearbeiten von „StuRa:Härtefallordnung/Dokument

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=== § 2 Aufgaben und Pflichten ===
=== § 2 Aufgaben und Pflichten ===
# Die Mitglieder des Härtefallausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft verpflichten sich die Anträge gewissenhaft zu prüfen. Die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht.
# Die Mitglieder des Härtefallausschusses Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft verpflichten sich die Anträge gewissenhaft zu prüfen. Die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht.
# Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft kann in Ausnahmefällen eine von den Bewertungkriterien abweichende Entscheidung treffen. Diese sind schriftlich zu begründen. Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft ist dem StuRa rechenschaftspflichtig.
# Der Härtefallausschuss Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft kann in Ausnahmefällen eine von den Bewertungkriterien abweichende Entscheidung treffen. Diese sind schriftlich zu begründen. Der Härtefallausschuss Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft ist dem StuRa rechenschaftspflichtig.
# Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft hat jedes Semester dem StuRa einen Abschlussbericht vorzulegen.
# Der Härtefallausschuss Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft hat jedes Semester dem StuRa einen Abschlussbericht vorzulegen.


=== § 3 Verfahren ===
=== § 3 Verfahren ===

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