Bearbeiten von „StuRa:Härtefallordnung/Dokument“
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=== § 3 Verfahren === | === § 3 Verfahren === | ||
# Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft tagt nicht öffentlich. Er entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. | # Der Härtefallausschuss Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft tagt nicht öffentlich. Er entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. | ||
# Die antragstellende Person kann der Behandlung seines Antrags beiwohnen. | # Die antragstellende Person kann der Behandlung seines Antrags beiwohnen. | ||
# Die antragstellende Person kann die Ausfertigung des Teils mit der Behandlung seines Antrages des Sitzungsprotokolles verlangen. | # Die antragstellende Person kann die Ausfertigung des Teils mit der Behandlung seines Antrages des Sitzungsprotokolles verlangen. |