Bearbeiten von „StuRa:Härtefallordnung/Dokument“
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# Die antragstellende Person kann die Ausfertigung des Teils mit der Behandlung seines Antrages des Sitzungsprotokolles verlangen. | # Die antragstellende Person kann die Ausfertigung des Teils mit der Behandlung seines Antrages des Sitzungsprotokolles verlangen. | ||
=== § 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses der Studentinnen- und Studentenschaft === | === § 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft === | ||
# Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, von denen mindestens eines gewähltes Mitglied des StuRa sein muss. | # Der Härtefallausschuss Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, von denen mindestens eines gewähltes Mitglied des StuRa sein muss. | ||
# Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft wird in jeder Legislaturperiode für ein Jahr durch den StuRa gewählt. | # Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft wird in jeder Legislaturperiode für ein Jahr durch den StuRa gewählt. | ||