Bearbeiten von „StuRa:Härtefallordnung/Dokument

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=== § 1 Zuständigkeit ===
=== § 1 Zuständigkeit ===
Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft entscheidet über die Rückerstattung der Anteile gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 - 3 der Beitragsordnung beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles. Die Rückerstattung des Anteils gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 der Beitragsordnung obliegt dem Studentenwerk.
Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft entscheidet über die Höhe und Zahlungsmodalitäten des studentischen Beitrags zum Semesterticket und des Beitrags für die Studentinnen- und Studentenschaft beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles.


=== § 2 Aufgaben und Pflichten ===
=== § 2 Aufgaben und Pflichten ===

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