Bearbeiten von „StuRa:Härtefallordnung/Dokument“
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=== § 1 Zuständigkeit === | === § 1 Zuständigkeit === | ||
Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft entscheidet über die | Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft entscheidet über die Höhe und Zahlungsmodalitäten des studentischen Beitrags zum Semesterticket und des Beitrags für die Studentinnen- und Studentenschaft beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles. | ||
=== § 2 Aufgaben und Pflichten === | === § 2 Aufgaben und Pflichten === |