Bearbeiten von „StuRa:Haushaltsplan

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
Der [[StuRa]] muss jährlich [[Haushaltsplan | Haushaltspläne]] aufstellen.
== Bedeutung ==
Was ein [[Haushaltsplan]] ist, ist in § 2 [[SäHO]] definiert.
: ''Der [[Haushaltsplan]] dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich notwendig ist. Zudem ist er die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht Rechnung zu tragen.
Der [[Haushaltsplan]] ist, gemeinsam mit dazugehörigen Ordnungen, Dreh- und Angelpunkt des [[Finanzwesen]]s. Um sich das zu verdeutlichen, kann Abschnitt 8 Verfassung des Freistaates Sachsen herangezogen werden.
== Grundlage ==
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5635813120456&jlink=p29 § 29] [[SächsHSG]] Absatz 3 Satz 1
== Erstellung ==
Es kann wie folgt herangegangen werden:
; Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der für das Haushaltsjahr geplanten Aktivitäten
* Zur Orientierung kann der [[Haushaltspläne | Haushaltsplan]] des Vorjahres dienen.
* Zur Anpassung kann wie folgt herangegangen werden:
** Verwendete Mittel der der Vorjahr'''e''' heranziehen.
** Die verantwortlichen [[Referatsleitung]]en um Bewertung hinsichtlich der beabsichtigten und erzielten Erfolge bitten.
*** Bewertung der Abhängigkeit von Mittelzuwendung
*** (potentiellen) Erfüllungsgrad ansetzen
** Beabsichtigte Veränderungen von aktuellen [[Referatsleitung]]en mit entsprechender finanziellen Kalkulation vorstellen lassen.
* Untergliederung in entsprechende Kalkulation:
** Sach- (Aufwand für Material, Teilnahme und Reise) oder Personalmittel (Beratung von Studierenden oder Erarbeitungen von Ordnungen)
** allgemeine (Verbesserung der Studienbedingungen zur Aufnahme des Studiums an unserer Hochschule) oder konkrete (Veranstaltung der Erstsemestereinführung durch den StuRa und Mentoring der neuen Studentinnen und Studenten) Verwendung
** Bewältigung durch die [[Hochschule]], Mitglieder (der [[Studentinnen- und Studentenschaft]]) oder Externe (Schlüssel mit Faktoren für dem gesamten [[Haushaltspläne | Haushaltsplan]] festlegen)
; Ermittlung durch die einzelnen Mitglieder der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] zu entrichtenden [[Beiträge]]
* Der durch die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelte Saldo ist durch die mögliche Anzahl von zu erhebenden Beiträge gleich aufzuteilen. Es ergibt sich der [[Semesterbeiträge]] für innerhalb des [[Haushaltspläne | Haushaltsplan]]es.
== Details ==
=== Gliederung ===
[[Finanzordnung/Dokument#§ 13 Gliederung | § 13]] [[FO]] schreibt eine Gliederung des [[Haushaltsplan]]es vor. Grundzüge können auch [http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4270#p13 § 13] [[SäHO]] entnommen werden.
==== Gesamtplan ====
Der Gesamtplan ist die Übersicht des [[Haushaltsplan]]s. Praktisch ist es die Zusammenfassung (Übersicht) der [[#Einzelpläne]].
==== Einzelpläne ====
Die "Haushaltsstellen" ergeben sich aus der bestehenden (bekannt geplanten) Gliederung der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], insbesondere des [[StuRa]].
== [[Verabschiedung]] ==
Tatsächlich ist ein [[Haushaltsplan]] eine (Art) [[Ordnungen|Ordnung]]. Beim [[SLT]] wird beispielsweise auch direkt von der [[Haushaltsgesetz]][[Gesetzgebung|gebung]]. ''Der [[Haushaltsplan]] wird'' […] ''durch das [[Haushaltsgesetz]] festgestellt.'', heißt es in Artikel 93 Verfassung des Freistaates Sachsen.
Praktisch muss ja ohnehin zu erhebende [[Beitrag]], und damit die [[Beitragsordnung]], befasst werden. Selbstverständlich sollte sich dabei bemüht werden, dass große Sprünge vermieden werden. Mit [[Rücklagen]] ([[Vermögen]]) kann, wenn möglich, versucht werden, dass ein Abfedern ermöglicht wird.
== Nachtragshaushalt ==
* https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/N/002_Nachtragshaushalt.html?view=renderHelp
** https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/N/002_Nachtragshaushalt.html
== Haushaltspläne ==
* [[Haushaltsplan/2011 | Haushaltsplan 2011]]
* [[Haushaltsplan/2011/2012 | Haushaltsplan 2011/2012]]
* [[Haushaltsplan/2012/2013 | Haushaltsplan 2012/2013]]
* [[Haushaltsplan/2013 | Haushaltsplan 2013]]
* [[Haushaltsplan/2014 | Haushaltsplan 2014]]
== Wiki ==
* [[:Kategorie:Haushaltsplan | Kategorie ''Haushaltsplan'']]
== Siehe auch ==
* [[Finanzordnung]]
[[Kategorie:Haushaltsplan]]
[[Kategorie:Finanzen]]
[[Kategorie:Finanzen]]

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)