StuRa:Haushaltsplan

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Der StuRa muss jährlich Haushaltspläne aufstellen.

Bedeutung

Definiert laut §2 der SäHO

Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich notwendig ist. Zudem ist er die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht Rechnung zu tragen.

Grundlage

Erstellung

Es kann wie folgt herangegangen werden:

Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der für das Haushaltsjahr geplanten Aktivitäten
  • Zur Orientierung kann der Haushaltsplan des Vorjahres dienen.
  • Zur Anpassung kann wie folgt herangegangen werden:
    • Verwendete Mittel der der Vorjahre heranziehen.
    • Die verantwortlichen Referatsleitungen um Bewertung hinsichtlich der beabsichtigten und erzielten Erfolge bitten.
      • Bewertung der Abhängigkeit von Mittelzuwendung
      • Erfüllungsgrad
    • Beabsichtigte Veränderungen von aktuellen Referatsleitungen mit entsprechender finanziellen Kalkulation vorstellen lassen.
  • Untergliederung in entsprechende Kalkulation:
    • Sach- (Aufwand für Material, Teilnahme und Reise) oder Personalmittel (Beratung von Studierenden oder Erarbeitungen von Ordnungen)
    • allgemeine (Verbesserung der Studienbedingungen zur Aufnahme des Studiums an unserer Hochschule) oder konkrete (Veranstaltung der Erstsemestereinführung durch den StuRa und Mentoring der neuen Studentinnen und Studenten) Verwendung
    • Bewältigung durch die Hochschule, Mitglieder (der Studentinnen- und Studentenschaft) oder Externe (Schlüssel mit Faktoren für dem gesamten Haushaltsplan festlegen)
Ermittlung durch die einzelnen Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft zu entrichtenden Beiträge
  • Der durch die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelte Saldo ist durch die mögliche Anzahl von zu erhebenden Beiträge gleich aufzuteilen. Es ergibt sich der Semesterbeiträge für innerhalb des Haushaltsplanes.

Details

Gliederung

§ 13 FO schreibt eine Gliederung des Haushaltsplanes vor. Grundzüge können auch § 13 SäHO entnommen werden.

Gesamtplan

Der Gesamtplan ist die Übersicht des Haushaltsplans. Praktisch ist es die Zusammenfassung (Übersicht) der #Einzelpläne.

Einzelpläne

Die "Haushaltsstellen" ergeben sich aus der bestehenden (bekannt geplanten) Gliederung der Studentinnen- und Studentenschaft, insbesondere des StuRa.

Haushaltspläne

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