StuRa:Konferenz Sächsischer Studierendenschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschäftsordnung ==
== Geschäftsordnung ==
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1131214182155&jlink=p28 § 28] [[SächsHSG]] hat die [[Konferenz Sächsischer Studierendenschaften | KSS]] eine [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]]. Diese regelt die Zusammenarbeiten der [[#Mitglieder | Mitglieder]]: Arbeiten des [[LSR]], der [[#Ausschüsse | Ausschüsse]], der [[#SprecherInnen | SprecherInnen]] und der [[#Beauftragte|Beauftragten]].
Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1131214182155&jlink=p28 § 28] [[SächsHSG]] hat die [[Konferenz Sächsischer Studierendenschaften | KSS]] eine [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]]. Diese regelt die Zusammenarbeiten der [[#Mitglieder | Mitglieder]]: Arbeiten des [[LSR]], der [[#Ausschüsse | Ausschüsse]], der [[#SprecherInnen | SprecherInnen]] und der [[#Beauftragte|Beauftragten]].
=== Bezeichnung ===
Die gesetzmäßige ([http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1131214182155&jlink=p28 § 28] [[SächsHSG]]) Bezeichnung, lautet [[Konferenz Sächsischer Studentenräte]], die durch die Änderung der eigenen Firmung nahezu keine Verwendung findet. Sie bringt jedoch abweichend zum Ausdruck, dass es sich um den Zusammenschluss der [[Organe]] [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | der Studentinnen- und Studentenschaft]] auf [[zentrale Ebene | zentraler Ebene]] handelt.


== [[Wiki]] ==
== [[Wiki]] ==

Version vom 21. August 2011, 23:31 Uhr

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, kurz KSS oder Konferenz Sächsischer Studentenräte gemäß § 28 SächsHSG, ist die studentische Vertretung auf Landesebene. Sie ist die Gesamtheit aller StuRä Sachsens. Ihr Entscheidungsorgan ist der LSR.

Mitglieder

einzelnen StuRä der

kooptierte Mitglieder

einzelne Studierendenvertretungen auf zentraler Ebene der

Kooperation

Geschäftsordnung

Gemäß § 28 SächsHSG hat die KSS eine Geschäftsordnung. Diese regelt die Zusammenarbeiten der Mitglieder: Arbeiten des LSR, der Ausschüsse, der SprecherInnen und der Beauftragten.

Bezeichnung

Die gesetzmäßige (§ 28 SächsHSG) Bezeichnung, lautet Konferenz Sächsischer Studentenräte, die durch die Änderung der eigenen Firmung nahezu keine Verwendung findet. Sie bringt jedoch abweichend zum Ausdruck, dass es sich um den Zusammenschluss der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft auf zentraler Ebene handelt.

Wiki

Siehe auch

Weblinks