Bearbeiten von „StuRa:Musterstudien- und -prüfungsordnungen

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Aufgrund von § 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund von § 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Prüfungsordnung als Satzung erlassen.


§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelstudienzeit
§ 3 Berufspraktische Tätigkeit
    bzw.
§ 3 Themengebundenes Projektstudium
§ 4 Prüfungsaufbau
§ 5 Freiversuch
§ 6 Prüfungsfristen
§ 7 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
§ 8 Zulassungsverfahren
§ 9 Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen
§ 10 Mündliche Prüfungsleistungen
§ 11 Schriftliche Prüfungsleistungen
§ 12 Alternative Prüfungsleistungen
§ 13 Bachelorprüfung
§ 14 Bachelorarbeit
§ 14a Kolloquium des themengebundenen Projektstudiums
§ 15 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten
§ 16 Bewertung der Bachelorprüfung
§ 17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 18 Bestehen und Nichtbestehen
§ 19 Wiederholung von Modulprüfungen
§ 20 Prüfungsausschuss
§ 21 Zuständigkeiten
§ 22 Prüfer, Beisitzer, Prüfungskommission
§ 23 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
§ 24 Bestimmungen für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen
§ 25 Zeugnisse, Bachelorurkunde, Bescheinigungen
§ 26 Ungültigkeit der Bachelorprüfung
§ 27 Einsicht in die Prüfungsakten
§ 28 Widerspruchsverfahren
§ 29 Übergangsbestimmungen
§ 30 Inkrafttreten/Veröffentlichung
Anlage: Prüfungsplan




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Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel  
Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel  
Rektor
Rektor


== Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang ==
== Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang ==

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