Bearbeiten von „StuRa:Musterstudien- und -prüfungsordnungen

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Aufgrund von § 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund von § 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Inhaltsübersicht




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Aufgrund von § 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund von § 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelstudienzeit
§ 3 Berufspraktische Tätigkeit
bzw.
§ 3 Themengebundenes Projektstudium
§ 4 Prüfungsaufbau
§ 5 Freiversuch
§ 6 Prüfungsfristen
§ 7 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
§ 8 Zulassungsverfahren
§ 9 Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen
§ 10 Mündliche Prüfungsleistungen
§ 11 Schriftliche Prüfungsleistungen
§ 12 Alternative Prüfungsleistungen
§ 13 Diplomprüfung
§ 14 Diplomarbeit
§ 14a Kolloquium des themengebundenen Projektstudiums
§ 15 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten
§ 16 Bewertung der Diplomprüfung
§ 17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 18 Bestehen und Nichtbestehen
§ 19 Wiederholung von Modulprüfungen
§ 20 Prüfungsausschuss
§ 21 Zuständigkeiten
§ 22 Prüfer, Beisitzer, Prüfungskommission
§ 23 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
§ 24 Bestimmungen für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen
§ 25 Zeugnisse, Diplomurkunde, Bescheinigungen
§ 26 Ungültigkeit der Diplomprüfung
§ 27 Einsicht in die Prüfungsakten
§ 28 Widerspruchsverfahren
§ 29 Übergangsbestimmungen
§ 30 Inkrafttreten/Veröffentlichung


Anlage: Prüfungsplan




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Aufgrund von § 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund von § 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelstudienzeit
§ 3 Berufspraktische Tätigkeit
bzw.
§ 3 Themengebundenes Projektstudium
§ 4 Prüfungsaufbau
§ 5 Freiversuch
§ 6 Prüfungsfristen
§ 7 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
§ 8 Zulassungsverfahren
§ 9 Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen
§ 10 Mündliche Prüfungsleistungen
§ 11 Schriftliche Prüfungsleistungen
§ 12 Alternative Prüfungsleistungen
§ 13 Masterprüfung
§ 14 Masterarbeit
§ 14a Kolloquium des themengebundenen Projektstudiums
§ 15 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten
§ 16 Bewertung der Masterprüfung
§ 17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 18 Bestehen und Nichtbestehen
§ 19 Wiederholung von Modulprüfungen
§ 20 Prüfungsausschuss
§ 21 Zuständigkeiten
§ 22 Prüfer, Beisitzer, Prüfungskommission
§ 23 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
§ 24 Bestimmungen für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen
§ 25 Zeugnisse, Masterurkunde, Bescheinigungen
§ 26 Ungültigkeit der Masterprüfung
§ 27 Einsicht in die Prüfungsakten
§ 28 Widerspruchsverfahren
§ 29 Übergangsbestimmungen
§ 30 Inkrafttreten/Veröffentlichung
Anlage: Prüfungsplan




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Aufgrund von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2  Ziel des Studiums
§ 3  Zugangsvoraussetzungen
§ 4  Aufbau des Studiums
§ 5 Berufspraktische Tätigkeit/Themengebundenes Projektstudium
§ 6  Studienablaufplan
§ 7  Studieninhalte/Formen der Lehrveranstaltungen
§ 8 Tutorium
§ 9  Studienberatung
§ 10  Studienabschluss
§ 11 Übergangsbestimmungen
§ 12 Inkrafttreten
Anlagen
Anlage 1: Studienablaufplan
Anlage 2: Wahlpflichtmodule




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Aufgrund von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2  Ziel des Studiums
§ 3  Zugangsvoraussetzungen
§ 4  Aufbau des Studiums
§ 5 Praktisches Studiensemester
§ 6  Studienablaufplan
§ 7  Studieninhalte/Formen der Lehrveranstaltungen
§ 8 Tutorium
§ 9  Studienberatung
§ 10  Studienabschluss
§ 11 Übergangsbestimmungen
§ 12 Inkrafttreten
Anlagen
Anlage 1: Studienablaufplan
Anlage 2: Wahlpflichtmodule




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Aufgrund von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.
Inhaltsübersicht
 
 
§ 1 Geltungsbereich
§ 2  Ziel des Studiums
§ 3  Zugangsvoraussetzungen
§ 4  Aufbau des Studiums
§ 5 Berufspraktische Tätigkeit/Themengebundenes Projektstudium
§ 6  Studienablaufplan
§ 7  Studieninhalte/Formen der Lehrveranstaltungen
§ 8 Tutorium
§ 9  Studienberatung
§ 10  Studienabschluss
§ 11 Übergangsbestimmungen
§ 12 Inkrafttreten
 
 
 
 
Anlagen
 
Anlage 1: Studienablaufplan
Anlage 2: Wahlpflichtmodule
 




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