Bearbeiten von „StuRa:Musterstudien- und -prüfungsordnungen

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:: Analog wird bei der Bildung von Gesamtnoten verfahren. Eine Gesamtnote ist eine Note, die aus mehreren Einzelnoten gebildet wird. Eine Gesamtnote wird für die Bachelorarbeit und die Verteidigung gem. § 14 Abs. 13 sowie für die Bachelorprüfung gem. § 16 vergeben.
:: Analog wird bei der Bildung von Gesamtnoten verfahren. Eine Gesamtnote ist eine Note, die aus mehreren Einzelnoten gebildet wird. Eine Gesamtnote wird für die Bachelorarbeit und die Verteidigung gem. § 14 Abs. 13 sowie für die Bachelorprüfung gem. § 16 vergeben.
# Für die Modulnoten und die Gesamtnote der Bachelorprüfung ist zusätzlich jeweils eine relative Note auszuweisen. Dafür findet die nachfolgende ECTS-Bewertungsskala Anwendung.
# Für die Modulnoten und die Gesamtnote der Bachelorprüfung ist zusätzlich jeweils eine relative Note auszuweisen. Dafür findet die nachfolgende ECTS-Bewertungsskala Anwendung.
:: Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende ECTS Grades: <br>
Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende ECTS Grades: <br>
:: A die besten    10 % <br>
: A die besten    10 % <br>
:: B die nächsten  25 % <br>
: B die nächsten  25 % <br>
:: C die nächsten  30 % <br>
: C die nächsten  30 % <br>
:: D die nächsten  25 % <br>
: D die nächsten  25 % <br>
:: E die nächsten  10 % <br>
: E die nächsten  10 % <br>
:: An die erfolglosen Studierenden werden folgende ECTS Grades vergeben:
: An die erfolglosen Studierenden werden folgende ECTS Grades vergeben:
:: FX „Nicht bestanden – es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können“ <br>
FX „Nicht bestanden – es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können“
:: F             „Nicht bestanden – es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich“.
F             „Nicht bestanden – es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich“.
# Die Noten der Prüfungsleistungen sind dem Prüfungsamt von den Prüfern mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma innerhalb einer Woche nach Feststellung des Ergebnisses schriftlich mitzuteilen.
# Die Noten der Prüfungsleistungen sind dem Prüfungsamt von den Prüfern mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma innerhalb einer Woche nach Feststellung des Ergebnisses schriftlich mitzuteilen.
# Die Prüfungsergebnisse sind vom Prüfungsamt unverzüglich nach Eingang der Prüfungsmeldung durch Aushang bekannt zu geben, der Tag der Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen.
# Die Prüfungsergebnisse sind vom Prüfungsamt unverzüglich nach Eingang der Prüfungsmeldung durch Aushang bekannt zu geben, der Tag der Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen.  


=== §16 Bewertung der Bachelorprüfung ===
=== §16 Bewertung der Bachelorprüfung ===

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