Bearbeiten von „StuRa:Musterstudien- und -prüfungsordnungen“
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# Zusätzlich zum Zeugnis über die Bachelorprüfung wird mit gleichem Datum eine Bachelorurkunde über die Verleihung des entsprechenden Bachelorgrades ausgestellt. Die Urkunde wird vom Rektor der Hochschule und vom Dekan der Fakultät unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen. Der Urkunde wird eine englischsprachige Übersetzung beigefügt. | # Zusätzlich zum Zeugnis über die Bachelorprüfung wird mit gleichem Datum eine Bachelorurkunde über die Verleihung des entsprechenden Bachelorgrades ausgestellt. Die Urkunde wird vom Rektor der Hochschule und vom Dekan der Fakultät unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen. Der Urkunde wird eine englischsprachige Übersetzung beigefügt. | ||
# Auf Grund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Hochschulgrad | # Auf Grund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Hochschulgrad | ||
Bachelor of Arts, B.A. | |||
verliehen. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Berechtigung zur Führung des Hochschulgrades erworben. | |||
# Für den Absolventen wird ein „Diploma Supplement“ ausgestellt entsprechend dem „Diploma Supplement Modell“ von Europäischer Union/Europarat/UNESCO. Als Darstellung des nationalen Bildungssystems ist der zwischen Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz abgestimmte Text in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. | # Für den Absolventen wird ein „Diploma Supplement“ ausgestellt entsprechend dem „Diploma Supplement Modell“ von Europäischer Union/Europarat/UNESCO. Als Darstellung des nationalen Bildungssystems ist der zwischen Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz abgestimmte Text in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden. | ||
# Prüfungsergebnisse in Zusatzmodulen bzw. Zusatzfächern werden auf Antrag der Studierenden an das Prüfungsamt in das Zeugnis eingetragen und entsprechend kenntlich gemacht, jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum Tag der letzten Prüfungsleistung beim Prüfungsamt zu stellen. | # Prüfungsergebnisse in Zusatzmodulen bzw. Zusatzfächern werden auf Antrag der Studierenden an das Prüfungsamt in das Zeugnis eingetragen und entsprechend kenntlich gemacht, jedoch bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Der Antrag ist bis zum Tag der letzten Prüfungsleistung beim Prüfungsamt zu stellen. | ||
# Zeugnis und Urkunde tragen das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. | # Zeugnis und Urkunde tragen das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. | ||
# Hat ein Studierender die Bachelorprüfung nicht bestanden, wird ihm auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt, die alle erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten enthält und erkennen lässt, dass die Bachelorprüfung nicht bestanden ist. | # Hat ein Studierender die Bachelorprüfung nicht bestanden, wird ihm auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt, die alle erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten enthält und erkennen lässt, dass die Bachelorprüfung nicht bestanden ist. | ||
=== §26 Ungültigkeit der Bachelorprüfung === | === §26 Ungültigkeit der Bachelorprüfung === |