Bearbeiten von „StuRa:Musterstudien- und -prüfungsordnungen“
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# In den im Prüfungsplan gekennzeichneten Ausnahmefällen werden Prüfungsleistungen nur bewertet, jedoch nicht benotet. Dabei sind die Bewertungen „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vom Prüfer abzugeben. In die weitere Notenberechnung gehen unbenotete Prüfungsleistungen und Modulprüfungen nicht ein. | # In den im Prüfungsplan gekennzeichneten Ausnahmefällen werden Prüfungsleistungen nur bewertet, jedoch nicht benotet. Dabei sind die Bewertungen „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vom Prüfer abzugeben. In die weitere Notenberechnung gehen unbenotete Prüfungsleistungen und Modulprüfungen nicht ein. | ||
# Besteht eine Modulprüfung aus einer einzelnen Prüfungsleistung, so ist die für die Prüfungsleistung vergebene Note gleichzeitig die Modulnote. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so errechnet sich die Modulnote aus dem gewichteten Durchschnitt der einzelnen Prüfungsleistungen gemäß dem Prüfungsplan (Anlage). Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. | # Besteht eine Modulprüfung aus einer einzelnen Prüfungsleistung, so ist die für die Prüfungsleistung vergebene Note gleichzeitig die Modulnote. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so errechnet sich die Modulnote aus dem gewichteten Durchschnitt der einzelnen Prüfungsleistungen gemäß dem Prüfungsplan (Anlage). Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. | ||
Die Modulnote lautet:<br> | |||
: Bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5 = sehr gut <br> | |||
: bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5 = gut <br> | |||
: bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5 = befriedigend <br> | |||
: bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0 = ausreichend <br> | |||
: bei einem Durchschnitt ab 4,1 = nicht ausreichend. <br> | |||
: Analog wird bei der Bildung von Gesamtnoten verfahren. Eine Gesamtnote ist eine Note, die aus mehreren Einzelnoten gebildet wird. Eine Gesamtnote wird für die Masterarbeit und die Verteidigung sowie für die Masterprüfung vergeben. | |||
# Für die Modulnoten und die Gesamtnote der Masterprüfung ist zusätzlich jeweils eine relative Note auszuweisen. Dafür findet die nachfolgende ECTS-Bewertungsskala Anwendung. | # Für die Modulnoten und die Gesamtnote der Masterprüfung ist zusätzlich jeweils eine relative Note auszuweisen. Dafür findet die nachfolgende ECTS-Bewertungsskala Anwendung. | ||
Die erfolgreichen Studierenden erhalten folgende ECTS Grades:<br> | |||
: A die besten 10 % <br> | |||
: B die nächsten 25 % <br> | |||
: C die nächsten 30 % <br> | |||
: D die nächsten 25 % <br> | |||
: E die nächsten 10 % <br> | |||
: An die erfolglosen Studierenden werden folgende ECTS Grades vergeben:<br> | |||
: FX „Nicht bestanden – es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können“ <br> | |||
: F „Nicht bestanden – es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich“. | |||
# Die Noten der Prüfungsleistungen sind dem Prüfungsamt von den Prüfern mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma innerhalb einer Woche nach Feststellung des Ergebnisses schriftlich mitzuteilen. | # Die Noten der Prüfungsleistungen sind dem Prüfungsamt von den Prüfern mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma innerhalb einer Woche nach Feststellung des Ergebnisses schriftlich mitzuteilen. | ||
# Die Prüfungsergebnisse sind vom Prüfungsamt unverzüglich nach Eingang der Prüfungsmeldung durch Aushang bekannt zu geben, der Tag der Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen. | # Die Prüfungsergebnisse sind vom Prüfungsamt unverzüglich nach Eingang der Prüfungsmeldung durch Aushang bekannt zu geben, der Tag der Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen. | ||
=== §16 Bewertung der Masterprüfung === | === §16 Bewertung der Masterprüfung === |