Bearbeiten von „StuRa:Musterstudien- und -prüfungsordnungen

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# Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus dem nicht gerundeten linearen/ gewichteten Mittelwert aller Modulnoten (MN) und der nicht gerundeten Gesamtnote der Masterarbeit (P) nach folgendem Algorithmus gebildet:
# Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus dem nicht gerundeten linearen/ gewichteten Mittelwert aller Modulnoten (MN) und der nicht gerundeten Gesamtnote der Masterarbeit (P) nach folgendem Algorithmus gebildet:
:: Gesamtnote = (3 MN + 2 P) / 5
Gesamtnote = (3 MN + 2 P) / 5
# Die Gesamtnote wird mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma angegeben. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
# Die Gesamtnote wird mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma angegeben. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.


=== §17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß ===
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