Bearbeiten von „StuRa:Musterstudien- und -prüfungsordnungen“
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# Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus dem nicht gerundeten linearen/ gewichteten Mittelwert aller Modulnoten (MN) und der nicht gerundeten Gesamtnote der Masterarbeit (P) nach folgendem Algorithmus gebildet: | # Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus dem nicht gerundeten linearen/ gewichteten Mittelwert aller Modulnoten (MN) und der nicht gerundeten Gesamtnote der Masterarbeit (P) nach folgendem Algorithmus gebildet: | ||
Gesamtnote = (3 MN + 2 P) / 5 | |||
# Die Gesamtnote wird mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma angegeben. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. | # Die Gesamtnote wird mit einer Dezimalstelle hinter dem Komma angegeben. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. | ||
=== §17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß === | === §17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß === |