Bearbeiten von „StuRa:Musterstudien- und -prüfungsordnungen“
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# Der Masterstudiengang XXX hat eine Ausbildung zum Ziel, die sich gleichermaßen durch wissenschaftlichen Anspruch und Anwendungsbezogenheit auszeichnet. Die Absolventen sollen befähigt werden, | # Der Masterstudiengang XXX hat eine Ausbildung zum Ziel, die sich gleichermaßen durch wissenschaftlichen Anspruch und Anwendungsbezogenheit auszeichnet. Die Absolventen sollen befähigt werden, | ||
als Manager eine globale Perspektive einzunehmen, | |||
in Führungspositionen international tätiger Unternehmen im In- und Ausland zu handeln und zu entscheiden, | |||
dabei die Interdependenzen betriebswirtschaftlicher, technischer, sozialer und interkultureller Einflussfaktoren zu beachten und | |||
in Geschäftsprozessen am Brückenschlag verschiedener Kulturen mitzuwirken. | |||
# Ziel und Eckwerte des Masterstudiengangs XXX kommen des Weiteren in der Aufteilung des modularisierten Curriculums in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen zum Ausdruck. Die Pflichtmodule sollen den Studierenden verdeutlichen, dass Management als ganzheitlicher Prozess zu verstehen ist, die Wahlpflichtmodule sollen mit einem breiten Angebotsspektrum auch branchenspezifische und funktionale Spezialisierungen ermöglichen. | # Ziel und Eckwerte des Masterstudiengangs XXX kommen des Weiteren in der Aufteilung des modularisierten Curriculums in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen zum Ausdruck. Die Pflichtmodule sollen den Studierenden verdeutlichen, dass Management als ganzheitlicher Prozess zu verstehen ist, die Wahlpflichtmodule sollen mit einem breiten Angebotsspektrum auch branchenspezifische und funktionale Spezialisierungen ermöglichen. | ||
# Der verliehene Mastergrad eröffnet nach erfolgreicher Akkreditierung den Zugang zum höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, bietet berufliche Entwicklungschancen in Unternehmen aller Wirtschaftssektoren und ebnet zugleich im In- und Ausland den Weg zu einer weiterführenden Qualifikation in Form einer Promotion. | # Der verliehene Mastergrad eröffnet nach erfolgreicher Akkreditierung den Zugang zum höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, bietet berufliche Entwicklungschancen in Unternehmen aller Wirtschaftssektoren und ebnet zugleich im In- und Ausland den Weg zu einer weiterführenden Qualifikation in Form einer Promotion. | ||
=== §3 Zugangsvoraussetzungen === | === §3 Zugangsvoraussetzungen === |