StuRa:Rechtsnorm: Unterschied zwischen den Versionen

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==== EUR-Lex ====
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[http://eur-lex.europa.eu EUR-Lex]
[http://eur-lex.europa.eu EUR-Lex]
== [[Rechtsnorm]]en der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ==
Die übliche (höchste) [[Rechtsnorm]] für die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] sind [[Ordnungen]]. Üblicher Weise erlässt der [[StuRa]] diese [[Ordnungen]].
Der klassische (wohl bekannteste) Fall ist die [[Beitragsordnung]] (der [[Studentinnen- und Studentenschaft]]). Sie regelt das Erheben von [[Beitrag|Beträgen]] für die [[Selbstverwaltung]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]]. Die Rechtsgrundlage ist das [[Hochschulgesetz]].


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 26. Oktober 2015, 22:23 Uhr

Quellen

Quellen Sachsen

REVOSax

REVOSax stellt, als Service der Sächsischen Staatsregierung, Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Freistaates Sachsen online.

SDV

Bei den Sächsischen Verkündungsmedien vom Sächsisches Druck- und Verlagshaus, kurz SDV, können kostenfreie Informationen zu Neuerscheinungen (nach Registrierung) bezogen werden.

EDAS

Quellen Deutschland

juris

Gesetze im Internet bzw. juris stellt, das BMJ, in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH, nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im BfJ fortlaufend konsolidiert.

Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden stellt die Bundesregierung, unter Federführung des BMI in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH, bereit.

juris Schulungen

juris Die juris GmbH bietet auch eigene, meist kostenpflichtige, Schulungen (Seminare) an. Über gewisse Stellen, etwa das HeBIS-Konsortium, werden gelegentlich einfache und kostenfreie Schulungen angeboten.

juris Weblinks

Quellen Europa

EUR-Lex

EUR-Lex

Rechtsnormen der Studentinnen- und Studentenschaft

Die übliche (höchste) Rechtsnorm für die Studentinnen- und Studentenschaft sind Ordnungen. Üblicher Weise erlässt der StuRa diese Ordnungen.

Der klassische (wohl bekannteste) Fall ist die Beitragsordnung (der Studentinnen- und Studentenschaft). Sie regelt das Erheben von Beträgen für die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft. Die Rechtsgrundlage ist das Hochschulgesetz.

Siehe auch

Wiki