StuRa:Referat: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Referat Finanzen|Finanzen]]
== Allgemein ==
*[[Referat Verwaltung|studentische Selbstverwaltung & Organisation]]
 
*[[Referat Studium|Studium]]
Eine Pflicht zur Gliederung eines [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Studentinnen-_und_Studentenschaft studentischen Organs] besteht nicht. Jedoch erscheint es zweckmäßig sich so organisieren, dass eine Zuweisung der [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Studentinnen-_und_Studentenschaft#Aufgaben zu erfüllenden Aufgaben] möglich ist.
*[[Referat Hochschulpolitik|Hochschulpolitik]]
 
*[[Referat Soziales|Soziales]]
In den Referaten erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb des StuRa. Der Aufteilung in Referate sollte in der [[Grundordnung]] geregelt sein. Dort kann sie auch durch Beschlüsse verändert werden.
*[[Referat Qualitätsmanagement|Qualitätsmanagement]]
 
*[[Referat Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]]
== aktuelle Referate ==
*[[Referat Internationales|Internationales]]
 
*[[Referat Kultur|Kultur]]
* [[Referat Finanzen|Finanzen]]
*[[Referat Sport|Sport]]
* [[Referat Verwaltung|studentische Selbstverwaltung & Organisation]]
* [[Referat Studium|Studium]]
* [[Referat Hochschulpolitik|Hochschulpolitik]]
* [[Referat Soziales|Soziales]]
* [[Referat Qualitätsmanagement|Qualitätsmanagement]]
* [[Referat Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]]
* [[Referat Internationales|Internationales]]
* [[Referat Kultur|Kultur]]
* [[Referat Sport|Sport]]
 
=== Reihenfolge ===
 
Die Aufzählung [[#aktuelle Referate|der Referat]] soll die Notwendigkeit der darstellen.
 
==== Gründe für die Reihenfolge ====
 
Die gegenwärtig Gliederung des StuRa folgt nur der Erfüllung der [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft|Pflichtaufgaben]].
 
Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sind die Studentinnen und Studenten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 1 SächsHSG verpflichtet Beiträge zu entrichten. Daher braucht es Verantwortliche, zum Beispiel gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p29 § 29] Absatz 3 Satz 3 SächsHSG, für [[Referat Finanzen|Finanzen]].
 
Für die Arbeitsgrundlage zur Erfüllung der Aufgaben, in erster Linie für die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Studentinnen-_und_Studentenschaft Organe der Studentinnen- und Studentenschaft], zum Beispiel zur Verwaltung der [[Räume]] gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p29 § 29] Absatz 2 Satz 2 SächsHSG, wird durch die [[Referat Verwaltung|studentische Selbstverwaltung & Organisation]] notwendig.
 
Die Hauptaufgabe aller Studentinnen und Studenten liegt aber im Studium. Dass diese ordnungsgemäß und bestmöglich durchgeführt kann und wird bedarf es eigenen Verantwortlichen, aber auch gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 4 SächsHSG, die sich mit dem [[Referat Studium|Studium]] an sich beschäftigen.
 
Aber das von der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] geforderte oder gar ausgearbeitete soll umgesetzt werden. Oftmals kann das allerdings die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] nicht allein entscheiden und muss mit weiteren Gruppen oder Personen die Entscheidungen fällen. Vielmals ist es sogar so, dass die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] die für sich wichtigen Dinge gar nicht entscheiden darf, sonder eben andere. Zur Durchsetzung der studentischen Forderungen braucht es Engagement in der [[Referat Hochschulpolitik|Hochschulpolitik]], das mindestens den Belangen der Studentinnen- und Studenten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG entspricht.
 
[[Referat Soziales|Soziales]]
 
[[Referat Qualitätsmanagement|Qualitätsmanagement]]
 
[[Referat Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]]
 
[[Referat Internationales|Internationales]]
 
[[Referat Kultur|Kultur]]
 
[[Referat Sport|Sport]]
 


*[[Vorlage:Referat|Vorlage]]
*[[Vorlage:Referat|Vorlage]]
*[[Verteilung der Aufgaben]]
*[[Verteilung der Aufgaben]]

Version vom 20. Dezember 2009, 17:25 Uhr

Allgemein

Eine Pflicht zur Gliederung eines studentischen Organs besteht nicht. Jedoch erscheint es zweckmäßig sich so organisieren, dass eine Zuweisung der zu erfüllenden Aufgaben möglich ist.

In den Referaten erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb des StuRa. Der Aufteilung in Referate sollte in der Grundordnung geregelt sein. Dort kann sie auch durch Beschlüsse verändert werden.

aktuelle Referate

Reihenfolge

Die Aufzählung der Referat soll die Notwendigkeit der darstellen.

Gründe für die Reihenfolge

Die gegenwärtig Gliederung des StuRa folgt nur der Erfüllung der Pflichtaufgaben.

Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sind die Studentinnen und Studenten gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 SächsHSG verpflichtet Beiträge zu entrichten. Daher braucht es Verantwortliche, zum Beispiel gemäß § 29 Absatz 3 Satz 3 SächsHSG, für Finanzen.

Für die Arbeitsgrundlage zur Erfüllung der Aufgaben, in erster Linie für die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft, zum Beispiel zur Verwaltung der Räume gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG, wird durch die studentische Selbstverwaltung & Organisation notwendig.

Die Hauptaufgabe aller Studentinnen und Studenten liegt aber im Studium. Dass diese ordnungsgemäß und bestmöglich durchgeführt kann und wird bedarf es eigenen Verantwortlichen, aber auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 4 SächsHSG, die sich mit dem Studium an sich beschäftigen.

Aber das von der Studentinnen- und Studentenschaft geforderte oder gar ausgearbeitete soll umgesetzt werden. Oftmals kann das allerdings die Studentinnen- und Studentenschaft nicht allein entscheiden und muss mit weiteren Gruppen oder Personen die Entscheidungen fällen. Vielmals ist es sogar so, dass die Studentinnen- und Studentenschaft die für sich wichtigen Dinge gar nicht entscheiden darf, sonder eben andere. Zur Durchsetzung der studentischen Forderungen braucht es Engagement in der Hochschulpolitik, das mindestens den Belangen der Studentinnen- und Studenten gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG entspricht.

Soziales

Qualitätsmanagement

Öffentlichkeitsarbeit

Internationales

Kultur

Sport