StuRa:Referat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Referate weiter erklärt (zwischengespeichert))
Zeile 20: Zeile 20:
=== Reihenfolge ===
=== Reihenfolge ===


Die Aufzählung [[#aktuelle Referate|der Referat]] soll die Notwendigkeit der darstellen.
Die Aufzählung [[#aktuelle Referate|der Referat]] soll die Notwendigkeit der einzelnen [[Referate]] darstellen.


==== Gründe für die Reihenfolge ====
==== Gründe für die Reihenfolge ====

Version vom 20. Dezember 2009, 16:26 Uhr

Allgemein

Eine Pflicht zur Gliederung eines studentischen Organs besteht nicht. Jedoch erscheint es zweckmäßig sich so organisieren, dass eine Zuweisung der zu erfüllenden Aufgaben möglich ist.

In den Referaten erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb des StuRa. Der Aufteilung in Referate sollte in der Grundordnung geregelt sein. Dort kann sie auch durch Beschlüsse verändert werden.

aktuelle Referate

Reihenfolge

Die Aufzählung der Referat soll die Notwendigkeit der einzelnen Referate darstellen.

Gründe für die Reihenfolge

Die gegenwärtig Gliederung des StuRa folgt nur der Erfüllung der Pflichtaufgaben.

Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sind die Studentinnen und Studenten gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 SächsHSG verpflichtet Beiträge zu entrichten. Daher braucht es Verantwortliche, zum Beispiel gemäß § 29 Absatz 3 Satz 3 SächsHSG, für Finanzen.

Für die Arbeitsgrundlage zur Erfüllung der Aufgaben, in erster Linie für die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft, zum Beispiel zur Verwaltung der Räume gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG, wird durch die studentische Selbstverwaltung & Organisation notwendig.

Die Hauptaufgabe aller Studentinnen und Studenten liegt aber im Studium. Dass diese ordnungsgemäß und bestmöglich durchgeführt kann und wird bedarf es eigenen Verantwortlichen, aber auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 4 SächsHSG, die sich mit dem Studium an sich beschäftigen.

Aber das von der Studentinnen- und Studentenschaft geforderte oder gar ausgearbeitete soll umgesetzt werden. Oftmals kann das allerdings die Studentinnen- und Studentenschaft nicht allein entscheiden und muss mit weiteren Gruppen oder Personen die Entscheidungen fällen. Vielmals ist es sogar so, dass die Studentinnen- und Studentenschaft die für sich wichtigen Dinge gar nicht entscheiden darf, sonder eben andere. Zur Durchsetzung der studentischen Forderungen braucht es Engagement in der Hochschulpolitik, das mindestens den Belangen der Studentinnen- und Studenten gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG entspricht.

Soziales

Qualitätsmanagement

Öffentlichkeitsarbeit

Internationales

Kultur

Sport