StuRa:Referat: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemein ==
Eine Pflicht zur Gliederung eines [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Studentinnen-_und_Studentenschaft studentischen Organs] besteht nicht. Jedoch erscheint es zweckmäßig sich so organisieren, dass eine Zuweisung der [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Studentinnen-_und_Studentenschaft#Aufgaben zu erfüllenden Aufgaben] möglich ist.
 
In den Referaten erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb des StuRa. Der Aufteilung in Referate sollte in der [[Grundordnung]] geregelt sein. Dort kann sie auch durch Beschlüsse verändert werden.
 
== aktuelle Referate ==
 
* [[Referat Finanzen|Finanzen]]
* [[Referat Verwaltung|studentische Selbstverwaltung & Organisation]]
* [[Referat Studium|Studium]]
* [[Referat Hochschulpolitik|Hochschulpolitik]]
* [[Referat Soziales|Soziales]]
* [[Referat Qualitätsmanagement|Qualitätsmanagement]]
* [[Referat Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]]
* [[Referat Internationales|Internationales]]
* [[Referat Kultur|Kultur]]
* [[Referat Sport|Sport]]
 
=== Reihenfolge ===
 
Die Aufzählung [[#aktuelle Referate|der Referate]] soll die Notwendigkeit der einzelnen [[Referate]] darstellen.
 
==== Gründe für die Gliederung ====
 
Die gegenwärtig Gliederung des StuRa folgt nur der Erfüllung der [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft|Pflichtaufgaben]].
 
Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sind die Studentinnen und Studenten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 1 SächsHSG verpflichtet Beiträge zu entrichten. Daher braucht es Verantwortliche, zum Beispiel gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p29 § 29] Absatz 3 Satz 3 SächsHSG, für [[Referat Finanzen|Finanzen]].
 
Für die Arbeitsgrundlage zur Erfüllung der Aufgaben, in erster Linie für die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Studentinnen-_und_Studentenschaft Organe der Studentinnen- und Studentenschaft], zum Beispiel zur Verwaltung der [[Räume]] gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p29 § 29] Absatz 2 Satz 2 SächsHSG, wird durch die [[Referat Verwaltung|studentische Selbstverwaltung & Organisation]] notwendig.
 
Die Hauptaufgabe aller Studentinnen und Studenten liegt aber im Studium. Dass diese ordnungsgemäß und bestmöglich durchgeführt kann und wird bedarf es eigenen Verantwortlichen, aber auch gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 4 SächsHSG, die sich mit dem [[Referat Studium|Studium]] an sich beschäftigen.
 
Aber das von der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] Geforderte oder gar Ausgearbeitete soll umgesetzt werden. Oftmals kann das allerdings die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] nicht allein entscheiden und muss mit weiteren Gruppen oder Personen die Entscheidungen fällen. Vielmals ist es sogar so, dass die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] die für sich wichtigen Dinge gar nicht entscheiden darf, sondern eben andere. Zur Durchsetzung der studentischen Forderungen braucht es Engagement in der [[Referat Hochschulpolitik|Hochschulpolitik]], das mindestens den Belangen der Studentinnen- und Studenten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG entspricht.
 
Das studentische Leben ist auch maßgeblich von dem sozialen Bedingen, so etwa die finanzielle Situation, abhängig. Also braucht es Sachverständigen gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 3 SächsHSG im Bezug auf [[Referat Soziales|Soziales]].
 
Die direkten Rahmenbedingungen, aber auch die Umsetzung der einzelnen Teile des Studiums in Form von Modulen sollten für ein hochwertiges Studium stimmen. Daher gibt es an der Hochschule gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p9 § 9] SächsHSG eine Qualitätssicherung. Sich daran zu beteiligen ist Aufgabe der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 2 SächsHSG. Das Mit- und Einwirken auf eine Verbesserung der Studienbedingungen von seitens der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] gestaltet das [[Referat Qualitätsmanagement|Qualitätsmanagement]].
 
Alles Tun der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] und der [[HTW Dresden|Hochschule]] sollte bekannt gemacht werden. Das beginnt innerhalb der Mitglieder und endet mit der gesamten Außenwelt durch entsprechende [[Referat Öffentlichkeitsarbeit|Öffentlichkeitsarbeit]].
 
Das Agieren und Studieren in einer globalisierten Welt müssen die Studentinnen und Studenten, etwa gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 6 SächsHSG, mitgestalten. Dazu ist es wichtig, dass [[Referat Internationales|Internationales]] zu den Erfahrungen zählen kann und das in der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] gelebt wird.
 
Die Gesellschaft basiert entscheidend auf [[Referat Kultur|Kultur]] und daher braucht es, auch gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG, Studentinnen und Studenten, die diese Belange wahrnehmen.
 
Nicht nur das geistige, sondern auch das körperliche Wohl der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] verbessert die Studienleistungen. Dabei spielt der [[Referat Sport|Sport]], auch gemäß  [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6182513120052&jlink=p24 § 24] Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG, eine große Rolle.
 
== Wiki ==
* [[Vorlage:Referat | Vorlage]]
* [[:Kategorie:Referat | Kategorie]]
* [[Verteilung der Aufgaben]]
 
[[Kategorie:Referat]]

Version vom 23. August 2010, 13:07 Uhr

Allgemein

Eine Pflicht zur Gliederung eines studentischen Organs besteht nicht. Jedoch erscheint es zweckmäßig sich so organisieren, dass eine Zuweisung der zu erfüllenden Aufgaben möglich ist.

In den Referaten erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb des StuRa. Der Aufteilung in Referate sollte in der Grundordnung geregelt sein. Dort kann sie auch durch Beschlüsse verändert werden.

aktuelle Referate

Reihenfolge

Die Aufzählung der Referate soll die Notwendigkeit der einzelnen Referate darstellen.

Gründe für die Gliederung

Die gegenwärtig Gliederung des StuRa folgt nur der Erfüllung der Pflichtaufgaben.

Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sind die Studentinnen und Studenten gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 SächsHSG verpflichtet Beiträge zu entrichten. Daher braucht es Verantwortliche, zum Beispiel gemäß § 29 Absatz 3 Satz 3 SächsHSG, für Finanzen.

Für die Arbeitsgrundlage zur Erfüllung der Aufgaben, in erster Linie für die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft, zum Beispiel zur Verwaltung der Räume gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG, wird durch die studentische Selbstverwaltung & Organisation notwendig.

Die Hauptaufgabe aller Studentinnen und Studenten liegt aber im Studium. Dass diese ordnungsgemäß und bestmöglich durchgeführt kann und wird bedarf es eigenen Verantwortlichen, aber auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 4 SächsHSG, die sich mit dem Studium an sich beschäftigen.

Aber das von der Studentinnen- und Studentenschaft Geforderte oder gar Ausgearbeitete soll umgesetzt werden. Oftmals kann das allerdings die Studentinnen- und Studentenschaft nicht allein entscheiden und muss mit weiteren Gruppen oder Personen die Entscheidungen fällen. Vielmals ist es sogar so, dass die Studentinnen- und Studentenschaft die für sich wichtigen Dinge gar nicht entscheiden darf, sondern eben andere. Zur Durchsetzung der studentischen Forderungen braucht es Engagement in der Hochschulpolitik, das mindestens den Belangen der Studentinnen- und Studenten gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG entspricht.

Das studentische Leben ist auch maßgeblich von dem sozialen Bedingen, so etwa die finanzielle Situation, abhängig. Also braucht es Sachverständigen gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 3 SächsHSG im Bezug auf Soziales.

Die direkten Rahmenbedingungen, aber auch die Umsetzung der einzelnen Teile des Studiums in Form von Modulen sollten für ein hochwertiges Studium stimmen. Daher gibt es an der Hochschule gemäß § 9 SächsHSG eine Qualitätssicherung. Sich daran zu beteiligen ist Aufgabe der Studentinnen- und Studentenschaft gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 2 SächsHSG. Das Mit- und Einwirken auf eine Verbesserung der Studienbedingungen von seitens der Studentinnen- und Studentenschaft gestaltet das Qualitätsmanagement.

Alles Tun der Studentinnen- und Studentenschaft und der Hochschule sollte bekannt gemacht werden. Das beginnt innerhalb der Mitglieder und endet mit der gesamten Außenwelt durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

Das Agieren und Studieren in einer globalisierten Welt müssen die Studentinnen und Studenten, etwa gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 6 SächsHSG, mitgestalten. Dazu ist es wichtig, dass Internationales zu den Erfahrungen zählen kann und das in der Studentinnen- und Studentenschaft gelebt wird.

Die Gesellschaft basiert entscheidend auf Kultur und daher braucht es, auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG, Studentinnen und Studenten, die diese Belange wahrnehmen.

Nicht nur das geistige, sondern auch das körperliche Wohl der Studentinnen- und Studentenschaft verbessert die Studienleistungen. Dabei spielt der Sport, auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG, eine große Rolle.

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