StuRa:Sächsische Hochschulgesetze

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Sächsisches Hochschulgesetz 2012

Das Sächsische Hochschulgesetz von 2009 soll, im Rahmen einer kleinen Novelle, zum Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz, kurz SächsHSFG, überarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Das Mantelgesetz dazu soll Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen heißen.

Zusatz § 24 Abs. 1

Studenten können ihren Austritt aus der verfassten Studentenschaft erstmals nach Ablauf eines Semesters erklären. Ein Wiedereintritt ist möglich. Der Austritt aus der Studentenschaft und der Wiedereintritt sind schriftlich mit der Rückmeldung zu erklären.

Pressestimmen

Sächsisches Hochschulgesetz 2012 Siehe auch

Sächsisches Hochschulgesetz 2009

siehe SächsHSG

Novellierung bis 2008

von SächsHG zu SächsHSG

Beschluss SächsHSG

14. November 2008 durch den SLT

Veröffentlichung SächsHSG

24. Dezember 2008 im SächsGVBl.

Inkrafttreten SächsHSG

1. Januar 2009

Sächsisches Hochschulgesetz 1999

Das Sächsische Hochschulgesetz von 1999, kurz SächsHG, ist seit dem Ablauf 2008-12-31 nicht mehr gültig. Die Stammfassung trat 1999-07-01 in Kraft. Es gab mehrere Fassungen.