StuRa:Sächsisches Hochschulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 17:39 Uhr
Das Sächsisches Hochschulgesetz, kurz SächsHSG, ist das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen. Es ist das wohl grundsätzlichste Gesetz für die Abläufe an Hochschulen und somit auch für den StuRa und alle anderen studentischen Vertretungen in Sachsen. Das Sächsisches Hochschulgesetz wurde mit dem 18.11.2012 durch das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) ersetzt.
Das SächsHSG gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Ergänzend wichtig ist die Begründung zum SächsHSG.
Das SächsHSG löste das SächsHG ab. Da viele Reglungen vom SächsHG übernommen wurden (das ist wiederum der Begründung zum SächsHSG zu entnehmen), dient die Begründung zum SächsHG auch als ergänzende Auslegung.
aktuelle Fassung[Bearbeiten]
Aktuell ist die Fassung 2012-01-01 des SächsHSG gültig.
Seit dem Inkrafttreten 2009-01-01 gibt es gelegentlich "kleine Änderungen". Diese ergeben sich aus dem Einfluss aus anderen Gesetzen, beispielsweise den Haushaltsgesetzen des Freistaates Sachsen.
neue Fassungen[Bearbeiten]
Bei einer "einfachen Anpassung" eines Gesetzes wird von einer kleinen Novellierung gesprochen. Die Überarbeitung eines Gesetzes von Grund auf ist dann eine (gesamtheitliche) Novellierung.
Im Folgenden sollten nur HTW Dresden spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt.