StuRa:Sächsisches Hochschulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Sächsisches Hochschulgesetz]], kurz [[SächsHSG]], ist das [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen]]. Es gilt sachsenweit. Der hier folgende Link führt zu der ab 1.1.2011 gültigen Fassung des [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt SächsHSG].  
Das [[Sächsisches Hochschulgesetz]], kurz [[SächsHSG]], ist das [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen]]. Wie bei allen [[Gesetz]]en, gibt es auch eine [[Sächsisches Hochschulgesetz/Begründung | Begründung]] zum [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSG]].


Im Folgenden sollten nur HTW Dresden spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt.
Es gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Der hier folgende Link führt zu der gültigen Fassung des [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt SächsHSG] ab 2011-01-01.
 
Im Folgenden sollten nur [[HTW Dresden]] spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 4. März 2011, 00:28 Uhr

Das Sächsisches Hochschulgesetz, kurz SächsHSG, ist das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen. Wie bei allen Gesetzen, gibt es auch eine Begründung zum SächsHSG.

Es gilt sachsenweit seit 2009-01-01. Der hier folgende Link führt zu der gültigen Fassung des SächsHSG ab 2011-01-01.

Im Folgenden sollten nur HTW Dresden spezifische Dinge eingetragen werden. Davon sind bisher keine bekannt.

Siehe auch

Weblinks