Bearbeiten von „StuRa:Satzung/Dokument/Entwurf2011“
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=== § Ordnungen === | === § Ordnungen === | ||
# Organe können sich im Rahmen des SächsHSG, der Grundordnung der HTW Dresden und dieser | # Organe können sich im Rahmen des SächsHSG, der Grundordnung der HTW Dresden und dieser Satzung eigene Ordnungen geben. | ||
# Ordnungen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft sind dem StuRa unverzüglich anzuzeigen. Sie treten in Kraft, wenn | # Ordnungen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft sind dem StuRa unverzüglich anzuzeigen. Sie treten in Kraft, wenn | ||
## der StuRa das Einvernehmen herstellt oder | ## der StuRa das Einvernehmen herstellt oder |