Bearbeiten von „StuRa:Satzung/Dokument/Entwurf2011

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=== § Ordnungen ===
=== § Ordnungen ===
# Organe können sich im Rahmen des SächsHSG, der Grundordnung der HTW Dresden und dieser Ordnung eigene Ordnungen geben.
# Organe können sich im Rahmen des SächsHSG, der Grundordnung der HTW Dresden und dieser Satzung eigene Ordnungen geben.
# Ordnungen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft sind dem StuRa unverzüglich anzuzeigen. Sie treten in Kraft, wenn  
# Ordnungen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft sind dem StuRa unverzüglich anzuzeigen. Sie treten in Kraft, wenn  
## der StuRa das Einvernehmen herstellt oder
## der StuRa das Einvernehmen herstellt oder

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