Bearbeiten von „StuRa:Satzung/Dokument/Entwurf2011

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 15: Zeile 15:




Aufgrund von § 27 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 400) geändert worden ist, hat die Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden diese Ordnung erlassen.
Auf Grund von § 27 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 400) geändert worden ist, hat die Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden diese Satzung erlassen.


== Vorbemerkungen ==
== Vorbemerkungen ==
Zeile 21: Zeile 21:
=== Bezeichnung ===
=== Bezeichnung ===
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden wird gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a SächsHSG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Grundordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft mit der Bezeichnung HTW Dresden abgekürzt.
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden wird gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a SächsHSG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Grundordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft mit der Bezeichnung HTW Dresden abgekürzt.
Die Bezeichnung Organe bezieht sich auf die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft.


Die Studentenschaft gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 SächsHSG wird als Studentinnen- und Studentenschaft bezeichnet.
Die Studentenschaft gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 SächsHSG wird als Studentinnen- und Studentenschaft bezeichnet.
Zeile 39: Zeile 41:
# Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft ist Recht und Pflicht aller Mitglieder.
# Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft ist Recht und Pflicht aller Mitglieder.
# Alle Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft haben das Recht Anfragen und Anträge an die Organe zu stellen.
# Alle Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft haben das Recht Anfragen und Anträge an die Organe zu stellen.
# Es besteht die Möglichkeit [[Studentenentscheid|StudentInnenentscheide]] sowie [[Studentenbegehren|-begehren]] durchzuführen. Näheres regelt der StuRa durch Ordnung.
# Es besteht die Möglichkeit, [[Studentenentscheid|StudentInnenentscheide]] sowie [[Studentenbegehren|-begehren]] durchzuführen. Näheres regelt die [[Geschäftsordnung/Dokument|Geschäftsordnung der Studentinnen und Studentenschaft]].


=== § Aufgaben ===
=== § Aufgaben ===
Zeile 59: Zeile 61:
## Maschinenbau/Verfahrenstechnik,
## Maschinenbau/Verfahrenstechnik,
## Wirtschaftswissenschaften.
## Wirtschaftswissenschaften.
# Über die Zugehörigkeit zur Fachschaft entscheidet die Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät zum Zeitpunkt seiner Einrichtung gemäß § 32 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG. Über Abweichungen von Satz 1 entscheiden die betreffenden Organe durch Ordnung.
# Über die Zugehörigkeit zur Fachschaft entscheidet in der Regel die Zugehörigkeit des Studienganges zu der jeweiligen Fakultät zum Zeitpunkt seiner Einrichtung gemäß § 32 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG.


=== § Wahlen ===
=== § Wahlen ===
Zeile 74: Zeile 76:
# Mit der Konstituierung der Organe sind nur gewählte Mitglieder gemäß Wahlordnung stimmberechtigt.
# Mit der Konstituierung der Organe sind nur gewählte Mitglieder gemäß Wahlordnung stimmberechtigt.
# Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder regeln die Organe durch Ordnung oder Beschlussfassung für die kommende Wahl. Sie beträgt mindestens drei. Wurde keine Mitgliederanzahl festgelegt beträgt diese zehn.
# Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder regeln die Organe durch Ordnung oder Beschlussfassung für die kommende Wahl. Sie beträgt mindestens drei. Wurde keine Mitgliederanzahl festgelegt beträgt diese zehn.
# Sind in einer Fachschaft weniger als die Mindestanzahl gemäß Absatz 3 in den FSR gewählt, werden die Gewählten zu gewählten Mitgliedern des StuRa, der die Fachschaft vertritt.
# Werden in einer Fachschaft weniger als die Mindestzahl gemäß Absatz 3 in den [[FSR]] gewählt, werden diese FSR-Mitglieder dem StuRa direkt zugeordnet. Der StuRa vertritt damit direkt diese Fachschaft.


=== § Befugnisse ===
=== § Befugnisse ===
Zeile 84: Zeile 86:


=== § Zusammenarbeit ===
=== § Zusammenarbeit ===
# Der StuRa bildet gemeinsam mit den Angehörigen der Hochschule, die in einer Funktion in der Selbstverwaltung zur Vertretung der Studentinnen und Studenten mitwirken, den [[studentischer Hochschulrat|studentischen Hochschulrat]].  
# Der StuRa bildet gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten die [[VertreterInnenversammlung|VertreterInnenversammlung der Studentinnen und Studenten]].
# Zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft wirkt der StuRa
# Zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft wählt der StuRa Mitglieder in
## im [[Verwaltungsrat]] des StuWe und
## den [[Verwaltungsrat]] des StuWe;
## im [[LSR]] der [[KSS]]
## den [[LSR]] der [[KSS]];
#: mit.
## bestimmte [[Kommissionen]] der HTW Dresden.
# Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studentinnen- und Studentenschaft Zusammenschlüsse mit anderen bilden.
# Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studentinnen- und Studentenschaft Zusammenschlüsse bilden.


== Abschnitt Verfahren ==
== Abschnitt Verfahren ==
Zeile 97: Zeile 99:


=== § Ordnungen ===
=== § Ordnungen ===
# Organe können sich im Rahmen des SächsHSG, der Grundordnung der HTW Dresden und dieser Ordnung eigene Ordnungen geben.
# Organe können sich im Rahmen des SächsHSG, der Grundordnung der HTW Dresden und dieser Satzung eigene Ordnungen geben.
# Ordnungen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft sind dem StuRa unverzüglich anzuzeigen. Sie treten in Kraft, wenn  
# Ordnungen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft sind dem StuRa unverzüglich anzuzeigen. Sie treten in Kraft, wenn  
## der StuRa das Einvernehmen herstellt oder
## der StuRa das Einvernehmen herstellt oder
## der StuRa nicht innerhalb von einem Monat während der nicht vorlesungsfreien Zeit aus Rechtsgründen eine Änderung fordert.
## der StuRa nicht innerhalb von einem Monat während der nicht vorlesungsfreien Zeit aus Rechtsgründen eine Änderung fordert.
# Für alle studentischen Organe sind folgende Ordnungen bindend:
## [[Wahlordnung|Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
## [[Mitwirkungsordnung|Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
## [[Finanzordnung|Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
## [[Beitragsordnung| Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]
## [[Geschäftsordnung|Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]]


== Abschnitt Schlussbestimmungen ==
== Abschnitt Schlussbestimmungen ==


=== § In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten ===
=== § In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten ===
 
Diese Ordnung tritt mit Beschluss am ''Datum'' in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Studentenschaft der HTW Dresden vom 20. Januar 2000 außer Kraft.
Diese Ordnung tritt zeitgleich mit der Satzung des StuRas und der Geschäftsordnung der Studentinnen und Studentenschaft in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Studentenschaft der HTW Dresden (FH) vom 20. Januar 2000 außer Kraft.


[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Ordnung]]

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)