Bearbeiten von „StuRa:Satzung/Dokument/Entwurf2011“
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# Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft ist Recht und Pflicht aller Mitglieder. | # Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft ist Recht und Pflicht aller Mitglieder. | ||
# Alle Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft haben das Recht Anfragen und Anträge an die Organe zu stellen. | # Alle Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft haben das Recht Anfragen und Anträge an die Organe zu stellen. | ||
# Es besteht die Möglichkeit [[Studentenentscheid|StudentInnenentscheide]] sowie [[Studentenbegehren|-begehren]] durchzuführen. Näheres regelt der StuRa durch Ordnung. | # Es besteht die Möglichkeit, [[Studentenentscheid|StudentInnenentscheide]] sowie [[Studentenbegehren|-begehren]] durchzuführen. Näheres regelt der StuRa durch Ordnung. | ||
=== § Aufgaben === | === § Aufgaben === |