Bearbeiten von „StuRa:Satzung/Dokument/Entwurf2011

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=== § Zusammenarbeit ===
=== § Zusammenarbeit ===
# Der StuRa bildet gemeinsam mit den Angehörigen der Hochschule, die in einer Funktion in der Selbstverwaltung zur Vertretung der Studentinnen und Studenten mitwirken, den [[studentischer Hochschulrat|studentischen Hochschulrat]].  
# Der StuRa bildet gemeinsam mit den Angehörigen der Hochschule, die in einer Funktion in der Selbstverwaltung zur Vertretung der Studentinnen und Studenten mitwirken, den [[studentischer Hochschulrat|studentischen Hochschulrat]].  
# Zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft wirkt der StuRa
# Zur Vertretung der Studentinnen- und Studentenschaft wählt der StuRa Mitglieder in
## im [[Verwaltungsrat]] des StuWe und
## den [[Verwaltungsrat]] des StuWe;
## im [[LSR]] der [[KSS]]
## den [[LSR]] der [[KSS]];
#: mit.
## bestimmte [[Kommissionen]] der HTW Dresden.
# Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studentinnen- und Studentenschaft Zusammenschlüsse mit anderen bilden.
# Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studentinnen- und Studentenschaft Zusammenschlüsse bilden.


== Abschnitt Verfahren ==
== Abschnitt Verfahren ==

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