Bearbeiten von „StuRa:Satzung/Dokument/Entwurf2011“
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## der StuRa das Einvernehmen herstellt oder | ## der StuRa das Einvernehmen herstellt oder | ||
## der StuRa nicht innerhalb von einem Monat während der nicht vorlesungsfreien Zeit aus Rechtsgründen eine Änderung fordert. | ## der StuRa nicht innerhalb von einem Monat während der nicht vorlesungsfreien Zeit aus Rechtsgründen eine Änderung fordert. | ||
# Für alle studentischen Organe sind folgende Ordnungen bindend: | |||
## [[Wahlordnung|Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
## [[Beitragsordnung| Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
## [[Finanzordnung|Finanzordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
## [[Geschäftsordnung|Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
## [[Mitwirkungsordnung|Mitwirkungsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]] | |||
== Abschnitt Schlussbestimmungen == | == Abschnitt Schlussbestimmungen == |