Bearbeiten von „StuRa:Satzung der Studentenschaft“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 197: | Zeile 197: | ||
# Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen. | # Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen. | ||
# Enthält diese Satzung rechtsunwirksame Bestimmungen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam werden, ist die Satzung auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung nach dem Bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit zu ändern. | # Enthält diese Satzung rechtsunwirksame Bestimmungen oder treten nachträglich Umstände ein, die dazu führen, dass Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam werden, ist die Satzung auf der nächsten beschlussfähigen Sitzung nach dem Bekanntwerden der Rechtsunwirksamkeit zu ändern. | ||