Bearbeiten von „StuRa:Selbstverwaltung“
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Der Bezeichnung nach sollte eigentlich für vielen [[Organe]] nach dem Prinzip der [http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4tedemokratie Rätedemokratie] funktionieren. Dies gilt insbesondere für die [[#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft | Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft]], deren [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | Organe]] mehrere [http://de.wikipedia.org/wiki/Gewalt#Staatsgewalt_und_Gewaltenteilung Gewalten], die [[Legislative]] und [[Exekutive]], innehaben. Die [http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4tedemokratie Rätedemokratie] geht daher üblicher Weise von [http://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat imperativen Mandaten] (Z.B. sollten die Mitglieder im [[LSR]] der [[KSS]] für unseren [[StuRa]] inhaltliche Vorgaben zu den Abstimmungen im [[LSR]] vom [[StuRa]] erhalten.) aus. | Der Bezeichnung nach sollte eigentlich für vielen [[Organe]] nach dem Prinzip der [http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4tedemokratie Rätedemokratie] funktionieren. Dies gilt insbesondere für die [[#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft | Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft]], deren [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | Organe]] mehrere [http://de.wikipedia.org/wiki/Gewalt#Staatsgewalt_und_Gewaltenteilung Gewalten], die [[Legislative]] und [[Exekutive]], innehaben. Die [http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4tedemokratie Rätedemokratie] geht daher üblicher Weise von [http://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat imperativen Mandaten] (Z.B. sollten die Mitglieder im [[LSR]] der [[KSS]] für unseren [[StuRa]] inhaltliche Vorgaben zu den Abstimmungen im [[LSR]] vom [[StuRa]] erhalten.) aus. | ||
Jedoch findet gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7091113120314&jlink=p53 § 53] Absatz 3 [[SächsHSG]] ein [http://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat imperatives Mandat] keine Anwendung beziehungsweise wird unterbunden. Auch durch das geheime Abstimmen, was etwa bei Personalangelegenheiten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7968413120679&jlink=p56 § 56] Absatz 2 | Jedoch findet gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7091113120314&jlink=p53 § 53] Absatz 3 [[SächsHSG]] ein [http://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat imperatives Mandat] keine Anwendung beziehungsweise wird unterbunden. Auch durch das geheime Abstimmen, was etwa bei Personalangelegenheiten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7968413120679&jlink=p56 § 56] Absatz 2 vorgesehen ist, wird eine Nachvollziehbarkeit zur Einhaltung der inhaltlichen Vorgabe kaum möglich. | ||
=== wünschenswerte Grundsätze === | === wünschenswerte Grundsätze === |