Bearbeiten von „StuRa:Selbstverwaltung“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Selbstverwaltung ist das Recht einer Organisationen, oftmals [[Körperschaften]], ihr übertragene Angelegenheiten selbst für sich zu regeln. Dauerhafte Reglung erfolgt üblicher Weise in Form von [[Ordnungen]]. Zum Erlass, zur Änderung und Aufhebung einer [[Ordnung]] oder einer einmaligen Reglung werden [[Beschlüsse]] gefasst. Es ist auch durch eine [[Rechtsnorm]] festgelegt durch wen, also welches [[Organ]], und wie, also durch welches [[Verfahren]] | [[Selbstverwaltung]] ist das Recht einer Organisationen, oftmals [[Körperschaften]], ihr übertragene Angelegenheiten selbst für sich zu regeln. Dauerhafte Reglung erfolgt üblicher Weise in Form von [[Ordnungen]]. Zum Erlass, zur Änderung und Aufhebung einer [[Ordnung]] oder einer einmaligen Reglung werden [[Beschlüsse]] gefasst. Es ist auch durch eine [[Rechtsnorm]] festgelegt durch wen, also welches [[Organ]], und wie, also durch welches [[Verfahren]] die [[Beschlüsse]] gefasst werden. | ||
Es gibt das Recht der [[#Selbstverwaltung der Hochschule | Selbstverwaltung der Hochschule]]. Des Weiteren gibt es das Recht der [[#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft | Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft]]. Sie sind voneinander fast unabhängig, da sie, trotz Ursprungs im [[SächsHSG | gleichen Gesetz]], getrennt geregelt sind. | Es gibt das Recht der [[#Selbstverwaltung der Hochschule | Selbstverwaltung der Hochschule]]. Des Weiteren gibt es das Recht der [[#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft | Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft]]. Sie sind voneinander fast unabhängig, da sie, trotz Ursprungs im [[SächsHSG | gleichen Gesetz]], getrennt geregelt sind. | ||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Jedoch findet gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7091113120314&jlink=p53 § 53] Absatz 3 [[SächsHSG]] ein [http://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat imperatives Mandat] keine Anwendung beziehungsweise wird unterbunden. Auch durch das geheime Abstimmen, was etwa bei Personalangelegenheiten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7968413120679&jlink=p56 § 56] Absatz 2 [[SächsHSG]] vorgesehen ist, wird eine Nachvollziehbarkeit zur Einhaltung der inhaltlichen Vorgabe kaum möglich. | Jedoch findet gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7091113120314&jlink=p53 § 53] Absatz 3 [[SächsHSG]] ein [http://de.wikipedia.org/wiki/Imperatives_Mandat imperatives Mandat] keine Anwendung beziehungsweise wird unterbunden. Auch durch das geheime Abstimmen, was etwa bei Personalangelegenheiten gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7968413120679&jlink=p56 § 56] Absatz 2 [[SächsHSG]] vorgesehen ist, wird eine Nachvollziehbarkeit zur Einhaltung der inhaltlichen Vorgabe kaum möglich. | ||
== [[Selbstverwaltung]] der [[Hochschule]] == | == [[Selbstverwaltung]] der [[Hochschule]] == | ||
== [[Selbstverwaltung]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] == | == [[Selbstverwaltung]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] == | ||
== | == Verweise == | ||
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverwaltung Wikipedia | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverwaltung Wikipedia] | ||
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Kollektive_Selbstverwaltung Wikipedia: | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Kollektive_Selbstverwaltung Wikipedia: ergänzender und passender Artikel zur Selbstverwaltung: kollektive Selbstverwaltung] | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] | ||
[[Kategorie:Wahlen]] | [[Kategorie:Wahlen]] | ||
[[Kategorie:Beschlüsse]] | [[Kategorie:Beschlüsse]] |